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Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung

Hamburg 99063055006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063055006000

Leistungsbezeichnung

Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Immissionsschutzrecht (Synonym), Bundesimmissionsschutzgesetz (Synonym), störfallrelevante Änderung Anlagen (Synonym), Störfallverordnung (Synonym), ELIA Online-Dienst (Synonym), BImSchG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2023

Fachlich freigegeben durch

ELiA-Hamburg

Handlungsgrundlage

§ 23b Absatz 1 Satz 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__23b.html

Umweltgebührenordnung Hamburg
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHArahmen

Teaser

Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, eine Errichtung oder eine Änderung vornehmen, die störfallrelevante Auswirkungen hat, benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern und die Auswirkungen störfallrelevant sind, benötigen Sie eine Genehmigung.
Falls bei der Überprüfung Ihrer vorherigen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung die zuständige Behörde feststellt, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
Diese Vorhaben können dazu führen, dass die Anlage eine erhebliche Gefahr darstellt oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen der Anlage
  • Informationen zu weiteren Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Von der Anlage gehen keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
  • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage werden nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt.
  • Sie beseitigen die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle ordnungsgemäß.
  • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richten sich nach der Investitionshöhe oder nach dem Verwaltungsaufwand. Sie werden anhand der Umweltgebührenordnung Hamburg berechnet.

Verfahrensablauf

  • Wenn die zuständige Stelle nach der Überprüfung Ihrer Meldung bezüglich einer störfallrelevanten Errichtung, des Betriebs oder einer störfallrelevanten Änderung feststellt, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, werden Sie schriftlich darüber informiert.
  • Um die Genehmigung zu beantragen, reichen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag ein und fügen die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden sie für einen Monat öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt.
  • In dieser Zeit können Personen oder Vereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, ihre Einwände gegenüber der zuständigen Behörde darlegen.
  • Die zuständige Stelle holt im Rahmen der Genehmigungsprüfung auch Stellungnahmen von anderen betroffenen Behörden ein.
  • Sobald der zuständigen Behörde rechtzeitig eingereichte Einwände und Stellungnahmen vorliegen, entscheidet sie über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 7 Monate.

Frist

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die Anlage errichten, betreiben oder ändern.

Hinweise

Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Sie bereits durch verbindliche Vorgaben in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme einen ausreichenden Sicherheitsabstand sichergestellt haben.

Sie können die Genehmigung über den Online-Dienst "ELiA" beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
  • Genehmigung erforderlich,
    • wenn nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichtet und betrieben oder geändert werden soll und sich daraus störfallrelevante Auswirkungen ergeben
    • wenn Behörde feststellt, dass eine störfallrechtliche Genehmigung erforderlich ist

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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