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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für mobile Forscher

Hamburg 99010020001011 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020001011

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für mobile Forscher

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis für mobile Forschende beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.05.2025

Fachlich freigegeben durch

HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals)

Handlungsgrundlage

§ 18f Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18f.html
Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32016L0801&from=DE

Teaser

Als mobiler Forscher oder mobile Forscherin können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten.

Volltext

Wenn Sie als Forscher oder Forscherin einen Aufenthaltstitel für einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union besitzen und Sie grenzüberschreitend tätig sein möchten, können Sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscherinnen und Forscher wird befristet erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Aufnahme der Forschungstätigkeit oder zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto in digitaler Form (kann vor Ort gemacht werden)
  • Gültiger Aufenthaltstitel des EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie 2016/801
  • Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens
  • Nachweise zum Lebensunterhalt
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Mietvertrag

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Sie besitzen einen für die Dauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie (EU) 2016/801.
  • Sie haben eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung in Deutschland abgeschlossen.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

Kosten

100,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel zwei bis vier Wochen.

Frist

Stellen Sie den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.

Wenn Sie sich bereits als Forscher oder Forscherin in Deutschland im Rahmen der kurzfristigen Mobilität aufhalten, müssen Sie den Antrag spätestens 30 Tage vor Ablauf Ihres erlaubten Aufenthalts in Deutschland stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis spätestens 30 Tage vor Ihrer Einreise stellen und Ihre Aufenthaltserlaubnis aus den anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union noch gültig ist, dürfen Sie nach der Einreise in Deutschland bis zu 180 Tage innerhalb von 360 Tagen arbeiten, auch wenn die zuständige Stelle noch nicht über Ihren Antrag entschieden hat.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Wer als Forscher oder Forscherin einen Aufenthaltstitel für einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union besitzt und grenzüberschreitend tätig sein möchte, kann einen Aufenthaltstitel für Deutschland beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscherinnen und Forscher
  • wird befristet erteilt
  • berechtigt Sie zur Aufnahme der Forschungstätigkeit oder Tätigkeiten in der Lehre

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

HWC Professionals

Formulare

nicht vorhanden

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