Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für mobile Forscher
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www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18f.html
Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32016L0801&from=DE
Als mobiler Forscher oder mobile Forscherin können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten.
Wenn Sie als Forscher oder Forscherin einen Aufenthaltstitel für einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union besitzen und Sie grenzüberschreitend tätig sein möchten, können Sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscherinnen und Forscher wird befristet erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Aufnahme der Forschungstätigkeit oder zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre.
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto in digitaler Form (kann vor Ort gemacht werden)
- Gültiger Aufenthaltstitel des EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie 2016/801
- Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Sie besitzen einen für die Dauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie (EU) 2016/801.
- Sie haben eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung in Deutschland abgeschlossen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie nutzen den Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
- Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
- Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
- Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel zwei bis vier Wochen.
Wenn Sie sich bereits als Forscher oder Forscherin in Deutschland im Rahmen der kurzfristigen Mobilität aufhalten, müssen Sie den Antrag spätestens 30 Tage vor Ablauf Ihres erlaubten Aufenthalts in Deutschland stellen.
- Wer als Forscher oder Forscherin einen Aufenthaltstitel für einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union besitzt und grenzüberschreitend tätig sein möchte, kann einen Aufenthaltstitel für Deutschland beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscherinnen und Forscher
- wird befristet erteilt
- berechtigt Sie zur Aufnahme der Forschungstätigkeit oder Tätigkeiten in der Lehre