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Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung

Hamburg 99010020020001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020020001

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit bei Beschäftigung als ausgebildete Fachkraft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.05.2025

Fachlich freigegeben durch

HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit Berufsausbildung haben, können Sie eine Verlängerung beantragen, wenn Sie die Beschäftigung fortsetzen wollen.

Volltext

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung bald abläuft und Sie weiterhin in Deutschland arbeiten möchten, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihre Beschäftigung über die aktuelle Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt wird. Bei einer Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet,  in der Regel für die Dauer Ihres Arbeitsvertrags.

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • Bestehender Aufenthaltstitel
  • Nachweise zum Lebensunterhalt:
    • Kopie oder Original des Arbeitsvertrags (nur bei Änderungen einzureichen)
    • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
    • bei Wechsel des Arbeitgebers: konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Aktuelles biometrisches Foto
    • ab dem 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Bei Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder andere Nachweise zu Integrationsanstrengungen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit Berufsausbildung.
  • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag und Ihre Beschäftigungsdauer geht über die Befristung Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis hinaus.
  • Sie üben eine qualifizierte Beschäftigung aus.
  • Soweit erforderlich verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der zuständigen Stelle eingeholt).

Kosten

  • Verlängerung um einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96,00 EUR
  • Verlängerung um einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93,00 EUR
  • Für Expressbestellung gegebenenfalls jeweils zuzüglich: 35,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift genommen und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) gemacht.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit dauert bis zu zwei Wochen. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel zwei bis vier Wochen.

Frist

Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens 10 Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, wird dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die zuständige Stelle Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung kann verlängert werden, wenn die Beschäftigung über das Ablaufdatum hinaus fortgesetzt wird.
  • Nachweis der Beschäftigung durch Arbeitsplatzangebot oder gültigen Arbeitsvertrag erforderlich.
  • Verlängerung erfolgt erneut befristet, in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal