Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Forschung
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www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18d.html
Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung haben, können Sie eine Verlängerung beantragen, wenn Sie die Beschäftigung als Forscher beziehungsweise Forscherin fortsetzen wollen
Wenn Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung bald abläuft und Sie weiterhin in Deutschland forschen möchten, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihr Forschungsauftrag über die aktuelle Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortbesteht. Bei einer Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet, in der Regel für die Dauer Ihres Forschungsauftrages.
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Bestehender Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Foto
- ab dem 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektornischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt.
- Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens
- Mietvertrag
- Nachweise zum Lebensunterhalt (inklusive Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Bei Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder andere Nachweise zu Integrationsanstrengungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie haben eine Aufnahmevereinbarung oder entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens an einer Forschungseinrichtung und Ihre Beschäftigungsdauer geht über die Befristung Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis hinaus.
- Bei der Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs durch die Ausländerbehörde: Sie können erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen oder der Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
- Verlängerung um einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96,00 EUR
- Verlängerung um einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93,00 EUR
- Bei Expressbestellung gegebenenfalls jeweils zuzüglich: 35,00 EUR
- Sie nutzen den Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
- Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift genommen und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) gemacht.
- Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
- Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel zwei bis vier Wochen.
Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, wird dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die zuständige Stelle Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung kann verlängert werden, wenn der Forschungsauftrag über das Ablaufdatum hinaus fortgesetzt wird.
- Nachweis des fortbestehenden Forschungsauftrags erforderlich.
- Verlängerung erfolgt erneut befristet, in der Regel für die Dauer des Forschungsauftrags.