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Flächennutzungsplan Bereitstellung

Hamburg 99012012141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012141000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan Bereitstellung

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), F-Plan (Synonym), FNP (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

§ 6a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6a.html

Teaser

Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen zu können.

Volltext

In einem Flächennutzungsplan sind Vorgaben für die prinzipielle Nutzung des Gemeindegebiets festgelegt.
Neue oder neu geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf diesen bei der Kommune einsehen zu können.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
  • Textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
  • Verschiedenen Karten
    • Flächennutzung, Erschließung, Umwelt
    • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
  • Jeder kann Einsicht nehmen
  • Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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