Flächennutzungsplan Bereitstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), F-Plan (Synonym), FNP (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.11.2023
Fachlich freigegeben durch
OZG - Bauen und Wohnen
§ 6a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6a.html
In einem Flächennutzungsplan sind Vorgaben für die prinzipielle Nutzung des Gemeindegebiets festgelegt.
Neue oder neu geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf diesen bei der Kommune einsehen zu können.
Neue oder neu geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf diesen bei der Kommune einsehen zu können.
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
- Verschiedenen Karten
- Flächennutzung, Erschließung, Umwelt
- Legende zu den Karten
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
- Jeder kann Einsicht nehmen
- Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service