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Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

Hamburg 99050159020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050159020000

Leistungsbezeichnung

Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pflege (Synonym), Physiotherapie (Synonym), Verlängerung (Synonym), Krankenpflege (Synonym), Telematikinfrastruktur (Synonym), Heilberuf (Synonym), Praxiskarte (Synonym), Gesundheitspflege (Synonym), Physiotherapieeinrichtung (Synonym), elektronischer Institutionsausweis (Synonym), Altenpflege (Synonym), nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe (Synonym), Pflegeeinrichtung (Synonym), Pflegestätte (Synonym), Betriebstätte (Synonym), Geburtshilfe (Synonym), elektronische Institutionenkarte (Synonym), Geburtshilfeeinrichtung (Synonym), Pflegeheim (Synonym), Institutionenkarte (Synonym), Psychotherapierpraxis (Synonym), SMC-B (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Fachlich freigegeben durch

HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg

Handlungsgrundlage

§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V) 
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__340.html

Teaser

Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Volltext

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
  • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen

Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
  • IK (Institutionskennzeichen)Nummer
  • Nummer der alten SMCB
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Berechtigung zur Leistungserbringung.
  • Sie dürfen die Institution nach außen vertreten.
  • Die betriebsangehörige Person besitzt einen eHBA.

Kosten

40,00 EUR

Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:

  • Sie rufen das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen den Online-Antrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen
 

Frist

Geltungsdauer 5 Jahre
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • elektronische Institutionenkarte SMCB (Security Module Card Typ B) ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen
  • Zugang für Institutionen mit Gesundheitsfachberufstätigen, die nicht in Kammern organisiert sind, darunter
    • Pflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen
  • Verlängerung beziehungsweise Folgekarte kann beantragt werden
  • erneuter Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) notwendig
  • Antrag der SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach Eintrag in das elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal