Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Sondernutzung öffentlicher Grünflächen Genehmigung

Hamburg 99053004006000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99053004006000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung öffentlicher Grünflächen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Grünflächen und Erholungsanlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Außengastronomie (Synonym), Baustelle (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.12.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 4 Abs. 2 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GrAnlGHApP4
Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeBenGebOHA1994V26Anlage1/part/X

Teaser

Wenn Sie eine öffentliche Grünfläche oder eine Erholungsanlage auf eine besondere Art nutzen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen (zum Beispiel Parks) sollen der Gesundheit und Erholung der Bürgerinnen und Bürger dienen. Sie sind für den Gemeingebrauch bestimmt. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

Wenn Sie öffentliche Grün- und Erholungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen, zum Beispiel für
  • die Durchführung einer Veranstaltung
  • das Betreiben einer gewerblichen Freizeitanlage
  • das Aufstellen von Bienenstöcken
  • das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen vorab eine Erlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Unterlagen, die die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

Voraussetzungen

  • Ihre Sondernutzung darf nicht gegen naturschutzrechtliche oder landschaftsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
  • Ihre Sondernutzung muss die Belange der erholungssuchenden Bürgerinnen und Bürger wahren und darf sie nicht erheblich einschränken oder belästigen. Auch Nachbarn dürfen durch Ihre Sondernutzung nicht unzumutbar gestört werden.
  • Ihre Sondernutzung darf die Grünanlage nicht unverhältnismäßig stark schädigen.

Kosten

Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die notwendigen Unterlagen ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft, gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nachgefordert.
  • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

Frist

Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis für eine möglichst kurze Zeit, um die Grün- und Erholungsanlage wenig zu schädigen. Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

Die Erlaubnis wird Ihnen mit einem Widerrufsvorbehalt erteilt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

Eine Sondernutzungserlaubnis wird Ihnen nur für einen Teil einer Grünanlage gewährt, um andere Erholungssuchende nicht unangemessen von der Nutzung der Anlage auszuschließen.

Je nach Vorhaben benötigen Sie über die Sondernutzungserlaubnis hinaus gegebenenfalls weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass diese Ihnen vorliegen.
 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Grünflächen und Erholungsanlagen beantragen
  • Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, wie Parks, sind für die Gesundheit und Erholung der Bürgerinnen und Bürger bestimmt.
  • Diese Flächen sind für den Gemeingebrauch bestimmt, was bedeutet, dass sie für jeden zugänglich sind, ohne spezielle Genehmigungen oder Einschränkungen.
  • Bei Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus (Veranstaltungen, gewerbliche Freizeitanlagen, Bienenstöcke oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen) handelt es sich um eine Sondernutzung.
  • Für eine Sondernutzung ist im Voraus eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal