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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Hamburg 99108012005005 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005005

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Werbeträger (Synonym), Handzettel (Synonym), Stellschilder (Synonym), Außenwerbung (Synonym), Flyer (Synonym), Leuchtreklame (Synonym), Marketing (Synonym), Wahlen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.12.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Volltext

Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Wegeflächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung. 

Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Wegeflächen für etwas werben wollen, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

Voraussetzungen

  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
  • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

Kosten

Es kann eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis anfallen. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft. Sollten Unterlagen oder Informationen fehlen, werden diese bei Ihnen nachgefordert.
  • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sie zahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

Frist

Keine. Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Werbung beginnen.

Hinweise

Das Recht zur Werbung auf öffentlichen Wegen ist bis auf wenige Ausnahmen den Firmen Ströer und Wall vorbehalten.

Werbung durch Stellschilder (sogenannte Kundenstopper) sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich nicht gestattet.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis stets befristet. Die Erlaubnis wird mit einem Widerrufsvorbehalt erteilt  und mit Auflagen versehen, die Sie zu erfüllen haben.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, Entschädigungs- oder Schadensersatzzahlungen für Schäden zu leisten, die durch Ihre Sondernutzung entstehen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Sicherheit von Ihnen verlangen.

Sie dürfen keine gewerblichen Handzettel (Flyer) in Hamburg verteilen. Das Verteilen von Handzetteln aus politischen, religiösen oder weltanschaulichen Motiven  ohne gewerblichen Hintergrund gehört zum Gemeingebrauch.

In der Vorwahlzeit entfällt die für politische Parteien und die sonstigen Berechtigten sonst vorgeschriebene Beschränkung auf Veranstaltungswerbung.

Wenn Sie feste Werbeanlagen wie zum Beispiel Lichtreklame, Schilder, Schaukästen oder Werbetafeln anbringen wollen, müssen Sie gegebenenfalls zusätzlich eine baurechtliche oder verkehrsrechtliche Genehmigung beantragen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
  • Das Werben im öffentliche Raum (außerhalb geschlossener Räume) stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar.
  • Wer im öffentlichen Raum werben will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
  • Die Sondernutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Formulare

nicht vorhanden

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