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Ausnahmen von der Schulpflicht Zulassung

Hamburg 99088062007000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088062007000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmen von der Schulpflicht Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Schulbesuch, Schulpflichtbefreiung

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Schulbesuch (Synonym), Schulpflichtbefreiung (Synonym), Ausnahmen von der Schulpflicht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Schulwechsel

Handlungsgrundlage

§§ 37 und 39 Hamburgisches Schulgesetz

Teaser

Wenn Sie für Ihr Kind einen Antrag auf Schulpflichtbefreiung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die Schule, die Ihr Kind besucht.

Volltext

Eine Befreiung von der Schulpflicht nach § 39 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz können Sorgeberechtigte beantragen, wenn
·         die Berufsfachschule erfolgreich abgeschlossen wurde oder
·         das Kind im Sinne des Schulgesetzes anderweitig hinreichend ausgebildet wurde. 
 
Nach § 39 Absatz 2 können Sie eine Schulpflichtbefreiung beantragen:
·         wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt und
·         hinreichender Unterricht oder eine gleichwertige Förderung anderweitig gewährleistet ist.
 
Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich bei der bisher besuchten Schule gestellt werden muss. Die bisher besuchte Schule steht für eine Beratung zur Verfügung.

Bitte geben Sie in dem Antrag die Gründe an, weshalb eine Schulpflichtbefreiung erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Sorgerechts
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung 
  • Angabe der Dauer der gewünschten Schulpflichtbefreiung

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Schule in Hamburg
  • Eine der Voraussetzungen des § 39 Hamburgisches Schulgesetz ist erfüllt

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie beantragen zunächst ein Beratungsgespräch bei der bisher besuchten Schule.

Wenn die Voraussetzungen für eine Schulpflichtbefreiung vorliegen, stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag in der Schule.

Die Schulleitung prüft den Antrag und leitet weitere Schritte ein.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Frist

Möglichst zwei Monate vor gewünschter Schulpflichtbefreiung

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
Stellen Sie bitte den Antrag rechtzeitig vor dem Schuljahres- oder Halbjahreswechsel.

Rechtsbehelf

Sie können gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats einen Widerspruch einlegen.

Dieser entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Bei einem ganz oder teilweise erfolglosen Widerspruchsverfahren können jedoch Kosten entstehen.

Kurztext

  • Schulpflichtbefreiung
  • Antragstellung bei bisheriger Schule
  • Antrag muss im Sinne des § 39 Hamburgisches Schulgesetz schriftlich begründet werden
  • Zuständig: bisherige Schule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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