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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

Hamburg 99101008001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101008001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Grabmal und andere bauliche Anlagen auf Friedhöfen Erlaubnis zum Aufstellen oder Verändern beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Grabstätten (Synonym), Grabschmuck (Synonym), Grabpflege (Synonym), Grabstein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 26 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP26
Gebührentatbestand Nr. 31 ff Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X

Teaser

Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Um ein Grabmal auf einem Friedhof zu errichten oder zu ändern, benötigen Sie die Zustimmung der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung).

Erforderliche Unterlagen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.

Voraussetzungen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Voraussetzungen zu entnehmen sind. Informieren Sie sich über die in Ihrem Fall geltenden Voraussetzungen bei der örtlich zuständigen Stelle.

Allgemeingültige Voraussetzungen:
  • Ihrem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
  • Das Grabmal muss auf einem stabilen Fundament stehen und so befestigt sein, dass es nicht umstürzt oder sich senkt, selbst wenn benachbarte Gräber geöffnet werden.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 64,00 EUR - 126,00 EUR

Sie müssen zusätzliche Gebühren für die spätere Entsorgung des Grabmals zahlen. Die Gebühr variiert je nach Art des Grabmales. 

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Als Person, welcher die Pflege eines Grabes obliegt, müssen Sie sicherstellen, dass das Grabmal immer in einem sicheren Zustand ist. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen auf Friedhöfen beantragen
  • Errichtung oder Änderung eines Grabmals bedarf einer Genehmigung
  • Genehmigung muss bei örtlich zuständiger Stelle (Friedhofsverwaltung) beantragt werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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