Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung
Inhalt
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung
Grabmal und andere bauliche Anlagen auf Friedhöfen Erlaubnis zum Aufstellen oder Verändern beantragen
Begriffe im Kontext
Grabstätten (Synonym), Grabschmuck (Synonym), Grabpflege (Synonym), Grabstein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 26 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP26
Gebührentatbestand Nr. 31 ff Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP26
Gebührentatbestand Nr. 31 ff Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
Um ein Grabmal auf einem Friedhof zu errichten oder zu ändern, benötigen Sie die Zustimmung der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung).
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Voraussetzungen zu entnehmen sind. Informieren Sie sich über die in Ihrem Fall geltenden Voraussetzungen bei der örtlich zuständigen Stelle.
Allgemeingültige Voraussetzungen:
Allgemeingültige Voraussetzungen:
- Ihrem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Das Grabmal muss auf einem stabilen Fundament stehen und so befestigt sein, dass es nicht umstürzt oder sich senkt, selbst wenn benachbarte Gräber geöffnet werden.
Verwaltungsgebühr: 64,00 EUR - 126,00 EUR
Sie müssen zusätzliche Gebühren für die spätere Entsorgung des Grabmals zahlen. Die Gebühr variiert je nach Art des Grabmales.
Sie müssen zusätzliche Gebühren für die spätere Entsorgung des Grabmals zahlen. Die Gebühr variiert je nach Art des Grabmales.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.
Als Person, welcher die Pflege eines Grabes obliegt, müssen Sie sicherstellen, dass das Grabmal immer in einem sicheren Zustand ist.
- Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen auf Friedhöfen beantragen
- Errichtung oder Änderung eines Grabmals bedarf einer Genehmigung
- Genehmigung muss bei örtlich zuständiger Stelle (Friedhofsverwaltung) beantragt werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service