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Kommunale Eingliederungsleistungen Bewilligung

Hamburg 99007029017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99007029017000

Leistungsbezeichnung

Kommunale Eingliederungsleistungen Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Kommunale Eingliederungsleistungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Insolvenzberatung (Synonym), Kinderbetreuung (Synonym), Beratung (Synonym), Alkoholsucht (Synonym), Spielsucht (Synonym), Suchtberatung (Synonym), Arbeit (Synonym), Sucht (Synonym), Suchterkrankung (Synonym), Drogen (Synonym), Schulden (Synonym), Erwerbstätigkeit (Synonym), Psychische Erkrankung (Synonym), psychosoziale Betreuung (Synonym), Verschuldung (Synonym), Unterstützung (Synonym), berufliche Eingliederung (Synonym), Essstörung (Synonym), Suchtgefährdung (Synonym), Pflege Angehöriger (Synonym), Depressionen (Synonym), Tod Angehöriger (Synonym), Betreuung Kinder (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.01.2025

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Sozialbehörde)

Handlungsgrundlage

§16a Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html

Teaser

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, kann das Jobcenter Sie durch Beratungs- und Betreuungsleistungen unterstützen.

Volltext

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, wieder zu arbeiten.

Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie unterstützen durch

  • Schuldnerberatung,
  • psychosoziale Betreuung oder
  • Suchtberatung.

Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie bei der Tilgung Ihrer Schulden, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.

Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Sie wieder arbeiten können.

Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Sie werden beraten über

  • Suchtgefährdungen,
  • Suchtmittel oder
  • Abhängigkeit.

Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.

Wenn Sie wegen der Betreuung von Angehörigen nicht arbeiten können, kann Sie das Jobcenter unterstützen, beispielsweise bei

  • der häuslichen Pflege von Angehörigen, oder
  • der Betreuung von
    • minderjährigen Kindern oder
    • Kindern mit Behinderungen

Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Beachten Sie, dass Sie die Leistungen bei dem Jobcenter beantragen müssen, bevor die Kosten für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen entstehen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls sind Nachweise dafür nötig, dass Sie eine bestimmte Leistung benötigen. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Bürgergeld beziehen.
  • Sie benötigen entweder
    • Schuldnerberatung,
    • psychosoziale Beratung oder
    • Suchtberatung
  • oder nachweislich Unterstützung bei
    • der Betreuung von minderjährigen Kindern,
    • Kindern mit Behinderung oder
    • bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.
  • Sie benötigen diese kommunale Leistung, um wieder arbeiten zu können.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Wenn Sie kommunale Eingliederungsleistungen persönlich beantragen wollen:

  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter
  • Besprechen Sie, ob eine kommunale Eingliederungsleistung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen Ihnen angeboten werden können.
  • Sind kommunale Eingliederungsleistungen möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
  • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Jobcenter zurück.
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 8 Wochen

Frist

Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden. 

Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Kommunale Eingliederungsleistungen Bewilligung
  • wer Bürgergeld bezieht und aus persönlichen Gründen Schwierigkeit hat, eine Arbeit zu finden, kann unterstützende Leistungen bei dem zuständigen Jobcenter erhalten
  • Jobcenter hilft unter anderem bei der Vermittlung von:
    • Schuldnerberatung,
    • psychosoziale Betreuung,
    • Suchtberatung,
    • Betreuung minderjähriger Kinder oder Kinder mit Behinderung sowie
    • häuslicher Pflege von Angehörigen
  • Fördervoraussetzungen
    • Bezug von Bürgergeld
    • Bedarf an einer der genannten kommunalen Leistungen
    • Leistung ist erforderlich für die Eingliederung in Arbeit
    • Antragstellung vor Entstehung der Kosten
  • Kosten
    • Antrag ist kostenlos
    • Kostenübernahme der Leistung nach Absprache mit dem zuständigen Jobcenter
  • Leistung wird nach Ermessen bewilligt
  • kein Rechtsanspruch
  • zuständig: zuständiges Jobcenter

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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