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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld

Hamburg 99107032017005 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032017005

Leistungsbezeichnung

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld

Leistungsbezeichnung II

Förderung zur Teilnahme an kulturellen, sozialen und bildenden Angeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Wohngeldbezug beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Klassenfahrt (Synonym), Musikschule (Synonym), Lernförderung (Synonym), Bildung (Synonym), Schule (Synonym), KiTa (Synonym), Ausflüge (Synonym), Bildungsförderung (Synonym), Fahrtkosten (Synonym), Mittagessen (Synonym), Mittagsverpflegung (Synonym), Nachhilfe (Synonym), Schulausstattung (Synonym), Schulbedarf (Synonym), Sportverein (Synonym), Teilhabe (Synonym), Wohngeld (Synonym), Jugendmusikschule (Synonym), Bildungspaket (Synonym), Schülerbeförderung (Synonym), Bildungs- und Teilhabepaket (Synonym), Kultur (Synonym), Ausstattung (Synonym), Babyschwimmen (Synonym), Freizeit (Synonym), Geringverdiener (Synonym), BKGG (Synonym), WoGG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bildungspaket

Handlungsgrundlage

§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6b.html

§§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 
www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000902308

Teaser

Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie oder Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung und Beförderung

Volltext

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Das Wohngeld zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag oder Bedarfsmeldung
Je nach Sachverhalt können andere Unterlagen von Ihnen gefordert sein. Sie werden im Verfahrensverlauf entsprechend informiert. Von Ihnen angefordert werden könnten zum Beispiel:
  • Bescheid über Bezug von Wohngeld, Einkommens oder Vermögensnachweise 
  • Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
  • Schulbescheinigung
  • Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen:
    • erhalten Wohngeld
    • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege
  • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre
  • Altersobergrenze für Bildungsleistungen: 25 Jahre
  • Auch wenn Sie zwischen 14 und 27 Jahren alt sind, Wohngeld erhalten und im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung nicht ausreichend bezahlt werden, haben Sie einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Ausflüge:
  • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
Persönlicher Schulbedarf
  • Bei Kindern unter 7 Jahren oder sofern das Kind nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
Schülerbeförderung
  • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
  • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
außerschulische Lernförderung
  • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
  • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • Sie, beziehungsweise Ihr Kind, besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort.
  • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart.
  • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie konkretisieren Ihren Bedarf für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Ihrer örtlich zuständigen Stelle oder über das OnlinePortal.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Ihrer örtlich zuständigen Stelle oder über das OnlinePortal ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Bedarf und errechnet Ihre Bedarfe.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Bedarf und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Wurde Ihr Bedarf bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
  • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dazu ist eine Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben können.
  • Wurde Ihr Bedarf bewilligt, erfolgt die Kostenübernahme je nach individuellem Fall durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter oder Geldleistungen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Gesetzlich ist eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vorgesehen.
 

Frist

Typ: Geltungsdauer
Dauer: 0 Monat bis 12
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten
  • Mögliche Förderung von
    • eintägige Ausflüge Schule/KiTa
    • mehrtägige Fahrten Schule/KiTa
    • Persönlichem Schulbedarf
    • Schülerbeförderung
    • Lernförderung
    • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    • Bedarfen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis 18 Jahre)
  • Zielgruppe:
    • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien mit  Anspruch auf Wohngeld

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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