ICT- Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer Erteilung
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Fachlich freigegeben am
01.11.2024
Fachlich freigegeben durch
HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals)
§ 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19.html
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und Sie vorübergehend in eine Niederlassung in Deutschland abgeordnet werden, können Sie eine ICT-Karte beantragen.
"ICT" steht für "Intra-Corporate Transfer", also eine unternehmensinterne Versetzung. Die ICT-Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel, den Sie als Führungskraft, Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee beantragen können, wenn Sie von einem Standort außerhalb der EU zeitweise in Deutschland eingesetzt werden. Mit der ICT-Karte können Sie so für eine bestimmte Zeit in der deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten.
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Arbeitsvertrag samt Nachweis der bisherigen Beschäftigungsdauer im Unternehmen
- Gegebenenfalls: Abordnungserklärung des Unternehmens
- Nachweis der Qualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Diplome)
- Bestätigung des geplanten Einsatzes in Deutschland, inklusive Angaben zur Position und Dauer des Aufenthalts
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Aktuelles biometrisches Passfoto (kann gegen Gebühr auch während der Vorsprache angefertigt werden)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder -bescheinigungen)
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Sie werden in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder als Spezialist beziehungsweise Spezialistin tätig.
- Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens sechs Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört.
- Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an.
- Der Transfer dauert länger als 90 Tage.
- Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
- Sie sind mit einem entsprechenden Visum eingereist und haben die für die ICT-Karte erforderlichen Angaben bereits bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gemacht.
- Sie nutzen den Online-Dienst, um die ICT-Karte nach Ihrer Einreise zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
- Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
- Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
- Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Sie müssen den Antrag vor Ablauf Ihres Visums stellen.
Die ICT-Karte wird für Spezialisten und Führungskräfte für insgesamt höchstens 3 Jahre und für Trainees für höchstens 1 Jahr erteilt.
Die ICT-Karte wird für Spezialisten und Führungskräfte für insgesamt höchstens 3 Jahre und für Trainees für höchstens 1 Jahr erteilt.
- ICT steht für "Intra-Corporate Transfer" (unternehmensinterne Versetzung)
- spezieller Aufenthaltstitel für Führungskräfte, Spezialisten und Trainees
- ermöglicht Arbeit für eine bestimmte Zeit in der deutschen Niederlassung eines Unternehmens wenn man üblicherweise in einem Standort außerhalb der EU eingesetzt ist