Infektionsschutz Beratung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Quarantäne (Synonym), Hygiene (Synonym), Impfung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.09.2024
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst
§§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
Der Infektionsschutz dient dazu, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit der Gemeinschaft zu schützen. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen und praktische Maßnahmen.
Für Ihre Fragen zu ansteckenden Krankheiten gibt es in den Gesundheitsämtern eine Infektionsschutz-Abteilung. Dort werden Ihre Fragen zu Erregern beantwortet, wie beispielsweise:
Für Ihre Fragen zu ansteckenden Krankheiten gibt es in den Gesundheitsämtern eine Infektionsschutz-Abteilung. Dort werden Ihre Fragen zu Erregern beantwortet, wie beispielsweise:
- Wie sollte man sich im Falle einer Infektion verhalten?
- Wie sind die Übertragungswege?
- Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
- Wer unterstützt bei einer Behandlung?
- Sie wenden sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle und schildern Ihr anliegen. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort.
- Die zuständige Stelle berät Sie zu Ihrer Fragestellung.
- Infektionsschutz dient dazu, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und die Gesundheit der Gemeinschaft zu schützen
- durch gesetzliche Regelungen und praktische Maßnahmen
- Gesundheitsämter haben jeweils eine Infektionsschutz-Abteilung
- Infektionsschutz-Abteilungen beantworten Fragen, wie
- Wie sollte man sich im Falle einer Infektion verhalten?
- Wie sind die Übertragungswege?
- Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
- Wer unterstützt bei einer Behandlung?