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Infektionsschutz Beratung

Hamburg 99003013018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003013018000

Leistungsbezeichnung

Infektionsschutz Beratung

Leistungsbezeichnung II

Infektionsschutz Beratung erhalten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Quarantäne (Synonym), Hygiene (Synonym), Impfung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst

Handlungsgrundlage

§§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html

Teaser

Das zuständige Gesundheitsamt berät Sie zu Ihren Fragen zum Thema Infektionsschutz.

Volltext

Der Infektionsschutz dient dazu, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit der Gemeinschaft zu schützen. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen und praktische Maßnahmen.
Für Ihre Fragen zu ansteckenden Krankheiten gibt es in den Gesundheitsämtern eine Infektionsschutz-Abteilung. Dort werden Ihre Fragen zu Erregern beantwortet, wie beispielsweise:
  • Wie sollte man sich im Falle einer Infektion verhalten?
  • Wie sind die Übertragungswege?
  • Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
  • Wer unterstützt bei einer Behandlung?

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle und schildern Ihr anliegen. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort.
  • Die zuständige Stelle berät Sie zu Ihrer Fragestellung.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Infektionsschutz dient dazu, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und die Gesundheit der Gemeinschaft zu schützen
  • durch gesetzliche Regelungen und praktische Maßnahmen
  • Gesundheitsämter haben jeweils eine Infektionsschutz-Abteilung
  • Infektionsschutz-Abteilungen beantworten Fragen, wie
    • Wie sollte man sich im Falle einer Infektion verhalten?
    • Wie sind die Übertragungswege?
    • Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
    • Wer unterstützt bei einer Behandlung?

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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