Vorschulklasse Aufnahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zum Schulanfang (Synonym), Aufnahme in die Grundschule (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Schulwechsel
Sie möchten Ihr Kind in eine Vorschulklasse anmelden?
Die Anmeldung erfolgt immer bei der jeweiligen Wunschschule.
Die Anmeldung erfolgt immer bei der jeweiligen Wunschschule.
Sie möchten Ihr Kind für Vorschulklasse anmelden?
Die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnen mit dem Vorstellungsgespräch der Viereinhalbjährigen in der Schule ab November und enden meistens Ende Januar. Die genauen Termine werden von den Schulen immer Ende des Jahres bekannt gegeben.
Die Anmeldung zur Klasse 1 erfolgt auch direkt bei der gewünschten Grundschule im Januar. Die genauen Fristen werden von den Grundschulen Ende des Jahres gekannt gegeben.
In Hamburg können Sie wählen, ob Ihr Kind im letzten Jahr vor der Einschulung die Vorschule einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder eine Vorschulklasse an einer Grundschule besuchen soll.
Die regional zuständige Grundschule lädt die Eltern mit ihrem Kind zum Vorstellungsgespräch ein.
Die Vorschulen in Hamburg sind lediglich ein Angebot und keine Leistung, auf die Anspruch besteht - es sei denn es besteht ein Sprachförderbedarf nach § 28a Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG).
Der Besuch einer Vorschulklasse führt nicht automatisch zur Aufnahme in die 1. Klasse an derselben Schule.
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Die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnen mit dem Vorstellungsgespräch der Viereinhalbjährigen in der Schule ab November und enden meistens Ende Januar. Die genauen Termine werden von den Schulen immer Ende des Jahres bekannt gegeben.
Die Anmeldung zur Klasse 1 erfolgt auch direkt bei der gewünschten Grundschule im Januar. Die genauen Fristen werden von den Grundschulen Ende des Jahres gekannt gegeben.
In Hamburg können Sie wählen, ob Ihr Kind im letzten Jahr vor der Einschulung die Vorschule einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder eine Vorschulklasse an einer Grundschule besuchen soll.
Die regional zuständige Grundschule lädt die Eltern mit ihrem Kind zum Vorstellungsgespräch ein.
Die Vorschulen in Hamburg sind lediglich ein Angebot und keine Leistung, auf die Anspruch besteht - es sei denn es besteht ein Sprachförderbedarf nach § 28a Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG).
Der Besuch einer Vorschulklasse führt nicht automatisch zur Aufnahme in die 1. Klasse an derselben Schule.
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- Geburtsdatum des Kindes
- geistiger, seelischer, körperlicher und sprachlicher Entwicklungsstandes
Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.
Ein Antrag muss im sogenannten Anmeldezeitraum gestellt werden, der jährlich von der Behörde für Schule und Berufsbildung und den Grundschulen veröffentlicht wird.
- Anmeldung an einer Vorschulklasse
- regional zuständige Grundschule lädt Eltern mit ihrem Kind zum Vorstellungsgespräch ein
- Eltern können Anmeldung bei der Schule beantragen
- Die Schule können die Eltern frei wählen