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Gymnasium Aufnahme

Hamburg 99088047034000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088047034000

Leistungsbezeichnung

Gymnasium Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Wechsel von der Grundschule auf ein Gymnasium

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Schulwechsel (Synonym), Wechsel in die weiterführende Schule (Synonym), Anmelderunde (Synonym), Wechsel in eine Stadtteilschule (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Schulwechsel

Handlungsgrundlage

Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg; Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 18. Dezember 2020 (MBlSchul Nr. 8)

Teaser

Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?

Sie können ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

Volltext

Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?

Sie können ihr Kind im sogenannten Anmeldezeitraum in der Schule ihrer Wahl für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden. Die genauen Fristen werden Ende des Jahres von den Schulen bekannt gegeben.
 
Das Anmeldeformular erhalten Sie immer Ende Januar zusammen mit dem Halbjahreszeugnis des Kindes von der Grundschule. Auf der Anmeldung können drei Schulwünsche angegeben werden.
 
Kann keine der drei angegebenen Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen, wird das Kind in eine Schule in zumutbarer Entfernung vom Wohnort eingeschult.
 
Viele Schulen laden die Kinder und ihre Eltern im Vorfeld der Anmelderunde zu Tagen der offenen Tür und anderen Veranstaltungen ein.

Erforderliche Unterlagen

Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Schule.

Voraussetzungen

Zeugnisse/ Abschluss der 4. Klasse

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten erhalten den Antrag bei der bisher besuchten Schule und senden ihn fristgemäß an die Erstwunschschule oder geben ihn dort persönlich ab.

Für die Anmeldung zur weiterführenden Schule (Jahrgang 5) gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren.

Die Termine werden jährlich bei den weiterführenden Schulen bekannt gegeben.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.

Frist

Für die zentralen Verfahren werden die Fristen jährlich gesondert bekannt gegeben.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis
  • Wechsel der Schulform unter verschiedenen Voraussetzungen möglich
  • Eltern können Wechsel bei der Schule beantragen
  • Die Schulform in der weiterführenden Schule (Jahrgang 5) können die Eltern frei wählen
  • Über Schulformwechsel in den Jahrgängen 5 bis 10 entscheidet die Schulaufsicht in der Behörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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