Gymnasium Aufnahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Schulwechsel (Synonym), Wechsel in die weiterführende Schule (Synonym), Anmelderunde (Synonym), Wechsel in eine Stadtteilschule (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Schulwechsel
Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg; Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 18. Dezember 2020 (MBlSchul Nr. 8)
Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg; Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 18. Dezember 2020 (MBlSchul Nr. 8)
Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?
Sie können ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.
Sie können ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.
Sie möchten Ihr Kind für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden?
Sie können ihr Kind im sogenannten Anmeldezeitraum in der Schule ihrer Wahl für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden. Die genauen Fristen werden Ende des Jahres von den Schulen bekannt gegeben.
Das Anmeldeformular erhalten Sie immer Ende Januar zusammen mit dem Halbjahreszeugnis des Kindes von der Grundschule. Auf der Anmeldung können drei Schulwünsche angegeben werden.
Kann keine der drei angegebenen Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen, wird das Kind in eine Schule in zumutbarer Entfernung vom Wohnort eingeschult.
Viele Schulen laden die Kinder und ihre Eltern im Vorfeld der Anmelderunde zu Tagen der offenen Tür und anderen Veranstaltungen ein.
Sie können ihr Kind im sogenannten Anmeldezeitraum in der Schule ihrer Wahl für die Jahrgangsstufe 5 an einem Gymnasium anmelden. Die genauen Fristen werden Ende des Jahres von den Schulen bekannt gegeben.
Das Anmeldeformular erhalten Sie immer Ende Januar zusammen mit dem Halbjahreszeugnis des Kindes von der Grundschule. Auf der Anmeldung können drei Schulwünsche angegeben werden.
Kann keine der drei angegebenen Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen, wird das Kind in eine Schule in zumutbarer Entfernung vom Wohnort eingeschult.
Viele Schulen laden die Kinder und ihre Eltern im Vorfeld der Anmelderunde zu Tagen der offenen Tür und anderen Veranstaltungen ein.
Die Erziehungsberechtigten erhalten den Antrag bei der bisher besuchten Schule und senden ihn fristgemäß an die Erstwunschschule oder geben ihn dort persönlich ab.
Für die Anmeldung zur weiterführenden Schule (Jahrgang 5) gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren.
Die Termine werden jährlich bei den weiterführenden Schulen bekannt gegeben.
Für die Anmeldung zur weiterführenden Schule (Jahrgang 5) gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren.
Die Termine werden jährlich bei den weiterführenden Schulen bekannt gegeben.
Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.
- Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis
- Wechsel der Schulform unter verschiedenen Voraussetzungen möglich
- Eltern können Wechsel bei der Schule beantragen
- Die Schulform in der weiterführenden Schule (Jahrgang 5) können die Eltern frei wählen
- Über Schulformwechsel in den Jahrgängen 5 bis 10 entscheidet die Schulaufsicht in der Behörde