Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung
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https://www.buzer.de/gesetz/3737/a52471.htm
Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten beziehungsweise der Psychologischen Psychotherapeutin ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung: die Approbation.
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut beziehungsweise Psychologische Psychotherapeutin erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- gegebenenfalls Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- tabellarischer Lebenslauf
- Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)
- Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten
- Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.
- Sie reichen den Antrag auf Approbation inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
- Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise fordert die zuständige Stelle bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle prüft die Approbationsvoraussetzungen.
- Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde entweder gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.
- Um in Deutschland als Psychologische/r Psychotherapeut/in arbeiten zu können, wird eine gesonderte Berufsberechtigung, die Approbation benötigt
- Die Approbation wird auf Antrag erteilt
- Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.