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Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschen Genehmigung

Hamburg 99101024006000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101024006000

Leistungsbezeichnung

Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Ausgrabung oder Umbettung von Leichen oder Urnen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Grabstätten (Synonym), Ruhefrist (Synonym), Friedhof (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Todesursachenstatistik (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie den Leichnam oder die Urne einer verstorbenen Person ausgraben und umbetten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Die Umbettung des Leichnams oder der Urne einer verstorbenen Person ist in der Regel nicht vorgesehen, da dies eine Störung der Totenruhe darstellt. In besonderen Fällen können Sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ausführliche Darlegung der Gründe, welche die Ausgrabung und Umbettung rechtfertigen sollen
  • Sterbeurkunde
  • Genehmigung des Friedhofes

Voraussetzungen

Es muss ein besonders wichtiger Grund vorliegen, der die Störung der Totenruhe rechtfertigt.

Kosten

Die Verwaltungsgebühren variieren nach Art und Umfang Ihres Antrages. Hinzu kommen die Kosten für die Durchführung der Ausgrabung beziehungsweise Umbettung. Die zuständige Stelle informiert Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend. 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren.
  • Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung erhalten, wird die Ausgrabung und Umbettung von der zuständigen Behörde durchgeführt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Leichen dürfen nur in den Monaten November bis März umgebettet werden.
  • Mit der Umbettung beginnt keine neue Ruhezeit.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausgrabung oder Umbettung von Leichen oder Urnen verstorbener Personen beantragen
  • Ausgrabung und Umbettung stellt Störung der Totenruhe dar und ist daher in der Regel untersagt
  • Wenn besondere Gründe vorliegen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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