Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung
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Begriffe im Kontext
Tagesmutter (Synonym), Kinderbetreuung (Synonym), Tagesvater (Synonym), Gebühren (Synonym), Hort (Synonym)
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Wenn mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden, können Sie eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragen.
Wenn Sie Ihr Kind in eine Betreuung geben, fallen Kosten an. Je nach Art und Umfang der von Ihnen für Ihr Kind beanspruchten Betreuung kann es sein, dass Sie einen bestimmten Anteil der Betreuungskosten selbst zahlen müssen (Elternbeitrag). Wenn Sie mehrere Kinder haben und diese gleichzeitig in einer Kita, Kindertagespflege oder im Rahmen der Ganztagesbetreuung einer Schule betreut werden und Sie einen solchen Elternbeitrag bezahlen müssen, können Sie eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragen.
Unterlagen, aus denen Ihre Familienzusammengehörigkeit sowie die Geburtsdaten Ihrer Kinder ersichtlich sind (zum Beispiel Geburtsurkunden)
- Sie haben mehrere Kinder, welche in einer Kindertageseinrichtung betreut werden
- Sie müssen für diese Betreuung einen Elternbeitrag bezahlen
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Entscheidung über die von Ihnen zu zahlenden Elternbeiträge.
Kinder ab drei Jahren, die noch nicht eingeschult sind und aufgrund einer (drohenden) Behinderung Eingliederungshilfe erhalten, werden bei der Geschwisterregelung nicht berücksichtigt.
- Geschwisterermäßigung für Kindertageseinrichtung beantragen
- Eltern müssen je nach Art und Umfang der Betreuung einen Teil selbst zahlen (Elternbeitrag)
- Mögliche Betreuungsformen: Kita, Kindertagespflege, Ganztagesbetreuung in der Schule
- Ermäßigung des Elternbeitrags auf Antrag möglich, wenn mehrere Kinder (Geschwister) gleichzeitig betreut werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service