Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Wahlberechtigung

Hamburg 02000000000000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Wahlberechtigung

Leistungsbezeichnung II

Wahlberechtigung

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Wählen, allgemein (Synonym), Wahlen (Synonym), Wahlberechtigung (Synonym), Wählen (Synonym), Wer darf wählen (Synonym), Kann ich wählen (Synonym), Wahlerlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Wahlen-Abstimmungen (Hamburg-Nord)

Teaser

Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um an der Wahl teilzunehmen.

Volltext

Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese richten sich nach der Art der Wahl

Erforderliche Unterlagen

- Wahlbenachrichtigung
- Identitätsnachweis

Voraussetzungen

Europawahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.

Bundestagswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.

Bürgerschaftswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.

Bezirksversammlungswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Keine

Hinweise

Bei Bundestags- und Europawahlen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, wahlberechtigt. Es muss vor jeder Wahl ein Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigten-Verzeichnis gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (siehe Rubrik „Links“).

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

- Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein
- Diese richten sich nach der Art der Wahl.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord - Interner Service - Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal