Wahlberechtigung
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Begriffe im Kontext
Wählen, allgemein (Synonym), Wahlen (Synonym), Wahlberechtigung (Synonym), Wählen (Synonym), Wer darf wählen (Synonym), Kann ich wählen (Synonym), Wahlerlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Wahlen-Abstimmungen (Hamburg-Nord)
§ 6 Europawahlgesetz (EuWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__6.html
§ 6a Europawahlgesetz (EuWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__6a.html
§ 12 Bundeswahlgesetz (BWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html
§ 13 Bundeswahlgesetz (BWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html
§ 6 Bürgerschaftswahlgesetz (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V10P6
§ 7 Bürgerschaftswahlgesetz (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V14P7
§ 6 Bezirksversammlungswahlgesetz (BezWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V11P6
§ 7 Bezirksversammlungswahlgesetz (BezWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V10P7
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__6.html
§ 6a Europawahlgesetz (EuWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__6a.html
§ 12 Bundeswahlgesetz (BWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html
§ 13 Bundeswahlgesetz (BWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html
§ 6 Bürgerschaftswahlgesetz (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V10P6
§ 7 Bürgerschaftswahlgesetz (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V14P7
§ 6 Bezirksversammlungswahlgesetz (BezWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V11P6
§ 7 Bezirksversammlungswahlgesetz (BezWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V10P7
Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese richten sich nach der Art der Wahl
Europawahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bundestagswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bürgerschaftswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bezirksversammlungswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bundestagswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bürgerschaftswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bezirksversammlungswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bei Bundestags- und Europawahlen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, wahlberechtigt. Es muss vor jeder Wahl ein Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigten-Verzeichnis gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (siehe Rubrik „Links“).
Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (siehe Rubrik „Links“).
- Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein
- Diese richten sich nach der Art der Wahl.
- Diese richten sich nach der Art der Wahl.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Bezirksamt Hamburg-Nord - Interner Service - Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen