Falknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jagderlaubnisse (Synonym), Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Erteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym), Beizjagd (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, benötigen Sie einen Falknerjagdschein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diesen in Form eines Jahresjagdscheins beantragen.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen Falknerjagdschein. Sie müssen den Falknerjagdschein bei der zuständigen Stelle beantragen. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Falknerjagdschein in Form eines Jahresjagdscheins beantragen.
- Ausweis
- Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
- Zeugnis der Falknerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie haben eine Falknerprüfung bestanden
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
- Falknerjagdschein Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Wer mit Falken und Greifen jagen will (Beizjagd) benötigt einen Falknerjagdschein
- Falknerjagdschein muss bei zuständiger Stelle beantragt werden
- Kann befristet als Jahresjagdschein ausgestellt werden