Jugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jagderlaubnisse (Synonym), Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Erteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym), Beizjagd (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn Sie als jugendliche Person die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen Jugendfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Jugendfalknerjagdschein als Jahresjagschein beantragen.
Wenn Sie als jugendliche Person die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben wollen, müssen Sie einen Jugendfalknerjagdschein beantragen. Mit einem Jugendfalknerjagdschein dürfen Sie in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer beziehungsweise Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Jugendfalknerjagdschein als Jahresjagdschein beantragen.
- Ausweis
- Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
- Zeugnis der Falknerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
- Sie sind bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie haben die Falknerprüfung bestanden
- Sie sind im Besitz eines in Deutschland erteilten Jugendjagdscheins oder besonderen Jugendjagdscheins für Falkner
- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten liegt vor
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
- Jugendfalknerjagdschein als Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Für Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) durch jugendliche Person ist Jugendfalknerjagdschein erforderlich
- Erlaubt die Jagd in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer anderen beauftragten Aufsichtsperson
- Möglichkeit der Beantragung eines Jahresjagdscheins für regelmäßige Jagd