Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche
Inhalt
Begriffe im Kontext
Blaue Karte (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), Freizügigkeitsrecht (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), § 38 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Wenn Sie ehemalige Deutsche oder ein ehemaliger Deutscher sind und seit fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche ist zu erteilen, wenn Sie fünf Jahre als Deutscher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten.
Es werden Unterlagen benötigt, die den Aufenhalt in Deutschland belegen:
Das können unter anderem sein:
Das können unter anderem sein:
- Arbeitsverträge,
- Gehaltsabrechnungen,
- Mietvertrag,
- Quittungen vom Arzt / Ärztin oder Einkäufen
- die Bescheinigung über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
- Sie müssen seit fünf Jahren als Deutsche oder Deutscher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben.
- Zusätzlich wird ein Nachweis über den Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit benötigt.
Der Antrag kann über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg gestellt werden.
Es muss aber zusätzlich im Online-Dienst erwähnt werden, dass die Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragt werden soll, weil diese konkrete Option aktuell noch nicht online auswählbar ist. Im Online-Dienst gibt es ein Nachrichten-/Bemerkungsfeld, dort bitte den konkreten Antrag schriftlich stellen.
Für eine schnellere Bearbeitung ist es hilfreich, wenn bereits alle benötigten Unterlagen im Online-Dienst hochgeladen werden. Anschließend wird der Kunde vom zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin einen Termin erhalten, sobald die Unterlagen geprüft wurden und die Entscheidung getroffen wurde. Zum Termin muss immer ein aktuelles und biometrisches Passbild, der Nationalpass und die Gebühr (bevorzugt Bezahlung mit EC-Karte) mitgebacht werden.
Es muss aber zusätzlich im Online-Dienst erwähnt werden, dass die Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragt werden soll, weil diese konkrete Option aktuell noch nicht online auswählbar ist. Im Online-Dienst gibt es ein Nachrichten-/Bemerkungsfeld, dort bitte den konkreten Antrag schriftlich stellen.
Für eine schnellere Bearbeitung ist es hilfreich, wenn bereits alle benötigten Unterlagen im Online-Dienst hochgeladen werden. Anschließend wird der Kunde vom zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin einen Termin erhalten, sobald die Unterlagen geprüft wurden und die Entscheidung getroffen wurde. Zum Termin muss immer ein aktuelles und biometrisches Passbild, der Nationalpass und die Gebühr (bevorzugt Bezahlung mit EC-Karte) mitgebacht werden.
Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen vom Kunden ab.
Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
In Zweifelsfällen ist zunächst zu prüfen, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin noch bzw. auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Nr. 38.0.2 AufenthG-VwV). Besteht die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin, ist von Amts wegen zu empfehlen, die Ausstellung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass Deutsche nach Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet genießen und allgemein berechtigt sind, eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet auszuüben, aber auch verpflichtet sind, sich im Bundesgebiet mit deutschen Ausweisdokumenten auszuweisen.
Die Bearbeitunsgebühr muss immer entrichtet werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Gebühr nicht erstattet, auch nicht anteilig. Es kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden.
Die Bearbeitunsgebühr muss immer entrichtet werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Gebühr nicht erstattet, auch nicht anteilig. Es kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden.
Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalbt eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.
- Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche
- Ehemalige Deutsche benötigen nach dem Verlust der Staatsangehörigkeit als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel
- Es ist ein Auffangtatbestand, wonach ehemalige Deutsche unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann
- Der Antrag auf die Niederlassungserlaubnis muss innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden
- Ehemalige Deutsche können
- eine Niederlassungserlaubnis oder
- eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service