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Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

Hamburg 99010003001003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001003

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

Leistungsbezeichnung II

Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Blaue Karte (Synonym), unbefristeter Aufenthaltstitel (Synonym), Freizügigkeitsrecht (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), § 38 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Wenn Sie ehemalige Deutsche oder ein ehemaliger Deutscher sind und seit fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Volltext

Die Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche ist zu erteilen, wenn Sie fünf Jahre als Deutscher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt, die den Aufenhalt in Deutschland belegen:
Das können unter anderem sein:
  • Arbeitsverträge,
  • Gehaltsabrechnungen,
  • Mietvertrag,
  • Quittungen vom Arzt / Ärztin oder Einkäufen
  • die Bescheinigung über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Voraussetzungen

  • Sie müssen seit fünf Jahren als Deutsche oder Deutscher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben.
  • Zusätzlich wird ein Nachweis über den Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit benötigt.

Kosten

113 € bei volljährigen Personen
56,50 € bei minderjährigen Antragstellenden

Verfahrensablauf

Der Antrag kann über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg gestellt werden.
Es muss aber zusätzlich im Online-Dienst erwähnt werden, dass die Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragt werden soll, weil diese konkrete Option aktuell noch nicht online auswählbar ist. Im Online-Dienst gibt es ein Nachrichten-/Bemerkungsfeld, dort bitte den konkreten Antrag schriftlich stellen.

Für eine schnellere Bearbeitung ist es hilfreich, wenn bereits alle benötigten Unterlagen im Online-Dienst hochgeladen werden. Anschließend wird der Kunde vom zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin einen Termin erhalten, sobald die Unterlagen geprüft wurden und die Entscheidung getroffen wurde. Zum Termin muss immer ein aktuelles und biometrisches Passbild, der Nationalpass und die Gebühr (bevorzugt Bezahlung mit EC-Karte) mitgebacht werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen vom Kunden ab.
Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.  
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Frist

Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen. 

Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

In Zweifelsfällen ist zunächst zu prüfen, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin noch bzw. auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Nr. 38.0.2 AufenthG-VwV). Besteht die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin, ist von Amts wegen zu empfehlen, die Ausstellung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass Deutsche nach Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet genießen und allgemein berechtigt sind, eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet auszuüben, aber auch verpflichtet sind, sich im Bundesgebiet mit deutschen Ausweisdokumenten auszuweisen.
Die Bearbeitunsgebühr muss immer entrichtet werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Gebühr nicht erstattet, auch nicht anteilig. Es kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden. 

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalbt eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Kurztext

  • Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche
  • Ehemalige Deutsche benötigen nach dem Verlust der Staatsangehörigkeit als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel 
  • Es ist ein Auffangtatbestand, wonach ehemalige Deutsche unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann
  • Der Antrag auf die Niederlassungserlaubnis muss innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden
  • Ehemalige Deutsche können 
    • eine Niederlassungserlaubnis oder
    • eine Aufenthaltserlaubnis erhalten

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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