Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Prostitution (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym), Prostitutionserlaubnis (Synonym), Anzeige von Personenbezogenen Änderungen (Synonym), Prostitutionsbetrieb (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.05.2025
Fachlich freigegeben durch
PROBEA
§ 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__12.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (GebOProstSchG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ProstSchGGebOHApP2
Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe? Hier erfahren Sie, wann und wie Sie wesentliche Änderungen anzeigen müssen.
Wenn Sie Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes sind, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Stelle melden.
Dies betrifft folgende Änderungen:
Dies betrifft folgende Änderungen:
- Änderung Ihres Betriebskonzeptes
- personelle Änderungen, die die Stellvertretung, die Betriebsleitung und/oder die Betriebsbeaufsichtigung betreffen
- Änderung der Unternehmensdaten
- Änderung der gesetzlichen Vertretung
- Änderung der personenbezogenen Daten von Ihnen, Ihrer Stellvertretung, der Betriebsleitung und/oder der Betriebsbeaufsichtigung.
- Bei Änderungen im Betriebskonzept:
- Angepasstes Betriebskonzept
- Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen, wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung:
- Name, Vorname
- Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit
- Bei Änderungen der personenbezogenen Daten von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen, wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung:
- Name, Vorname
- Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
- Bei Änderungen der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:
- Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
- Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:
- Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Bei den in Frage kommenden Gebühren handelt es sich um Rahmengebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach Prostituiertenschutzgesetz, hinzu kommen Auslagen für die Zustellung.
- Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt bei personellen Änderungen, die die Leitung, Beaufsichtigung oder Stellvertretung betreffen, eine Zuverlässigkeitsprüfung durch. Fällt die Prüfung negativ aus, kann Ihnen die zuständige Stelle die Beschäftigung der Person in Ihrem Prostitutionsgewerbe untersagen.
- Bei einer positiven Entscheidung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen an der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
- wesentliche Änderungen an einem Prostitutionsgewerbe müssen der zuständigen Stelle angezeigt werden
- betrifft folgende Änderungen:
- Änderung Betriebskonzept
- personelle Änderungen, die die Stellvertretung, die Betriebsleitung und/oder die Betriebsbeaufsichtigung betreffen
- Änderung der Unternehmensdaten
- Änderung der gesetzlichen Vertretung
- Änderung der personenbezogenen Daten von Betreiber oder Betreiberin, Stellvertretung, Betriebsleitung und/oder Betriebsbeaufsichtigung