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Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme

Hamburg 99050184261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050184261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Prostitution (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym), Prostitutionserlaubnis (Synonym), Anzeige von Personenbezogenen Änderungen (Synonym), Prostitutionsbetrieb (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

PROBEA

Handlungsgrundlage

§ 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__12.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (GebOProstSchG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ProstSchGGebOHApP2

Teaser

Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe? Hier erfahren Sie, wann und wie Sie wesentliche Änderungen anzeigen müssen.

Volltext

Wenn Sie Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes sind, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Stelle melden.

Dies betrifft folgende Änderungen:
  • Änderung Ihres Betriebskonzeptes
  • personelle Änderungen, die die Stellvertretung, die Betriebsleitung und/oder die Betriebsbeaufsichtigung betreffen
  • Änderung der Unternehmensdaten
  • Änderung der gesetzlichen Vertretung
  • Änderung der personenbezogenen Daten von Ihnen, Ihrer Stellvertretung, der Betriebsleitung und/oder der Betriebsbeaufsichtigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Änderungen im Betriebskonzept:
    • Angepasstes Betriebskonzept
  • Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen, wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung:
    • Name, Vorname
    • Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit
  • Bei Änderungen der personenbezogenen Daten von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen, wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung:
    • Name, Vorname
    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
  • Bei Änderungen der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:
    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
  • Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:
    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes. 

Kosten

Bei den in Frage kommenden Gebühren handelt es sich um Rahmengebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach Prostituiertenschutzgesetz, hinzu kommen Auslagen für die Zustellung. 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt bei personellen Änderungen, die die Leitung, Beaufsichtigung oder Stellvertretung betreffen, eine Zuverlässigkeitsprüfung durch. Fällt die Prüfung negativ aus, kann Ihnen die zuständige Stelle die Beschäftigung der Person in Ihrem Prostitutionsgewerbe untersagen.
  • Bei einer positiven Entscheidung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen an der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Frist

Sie müssen Änderungen sofort anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch 

Kurztext

  • wesentliche Änderungen an einem Prostitutionsgewerbe müssen der zuständigen Stelle angezeigt werden
  • betrifft folgende Änderungen:
    • Änderung Betriebskonzept
    • personelle Änderungen, die die Stellvertretung, die Betriebsleitung und/oder die Betriebsbeaufsichtigung betreffen
    • Änderung der Unternehmensdaten
    • Änderung der gesetzlichen Vertretung
    • Änderung der personenbezogenen Daten von Betreiber oder Betreiberin, Stellvertretung, Betriebsleitung und/oder Betriebsbeaufsichtigung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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