Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, die mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Inhalt
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, die mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder eines nachhaltig integrierten Ausländers beantragen
Begriffe im Kontext
Familien (Synonym), Aufenthaltsverlängerung (Synonym), § 25b AufenthG (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
§ 25b Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, die mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben, können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Verlängerung beantragen.
Ehepartner beziehungsweise Ehepartnerinnen, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und minderjährige ledige Kinder, die mit einer nachhaltig integrierten Person ausländischer Herkunft in familiärer Lebensgemeinschaft leben, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. In der Regel wird diese Aufenthaltserlaubnis befristet erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Verlängerung beantragen.
- Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Gegebenenfalls: Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
- Mietvertrag und gegebenenfalls Nachweis über die aktuelle Miethöhe
- Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen)
Es müssen die gleichen Voraussetzungen wie für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden:
- Sie leben in einer familiären Lebensgemeinschaft
- Sie können Ihren Lebensunterhalt eigenständig decken
- Es bestehen keine Versagungsgründe und kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot
Volljährige:
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Minderjährige:
48,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Minderjährige:
48,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
- Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
- Sie reichen Ihren Antrag ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
- Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
- Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (6-8 Wochen vorher ist empfehlenswert). Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt in der Regel für 2 Jahre
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder eines nachhaltig integrierten Ausländers beantragen
- Ehepartner/-innen, Lebenspartner/-innen, minderjährige ledige Kinder, die in familiärer Lebensgemeinschaft mit nachhaltig integrierter Person ausländischer Herkunft leben, können Aufenthaltserlaubnis erhalten
- Aufenthaltserlaubnis in der Regel befristet
- Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service