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Befristete Vollzeitpflege Begleitung

Hamburg 99013033207000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013033207000

Leistungsbezeichnung

Befristete Vollzeitpflege Begleitung

Leistungsbezeichnung II

Vollzeitpflege bei Pflegekindern Beratung erhalten

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pflegeeltern (Synonym), Pflegekind (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Reiß, Simon

Handlungsgrundlage

§37a Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__37a.html
§33 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__33.html

Teaser

Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

Volltext

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen, haben Sie Anspruch auf Unterstützung und Beratung – sowohl davor als auch während der Pflegezeit. Das gilt auch, wenn Ihr Pflegekind keine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekommt. Auch wenn Sie als nahe Verwandte oder Verwandter keine besondere Pflegeerlaubnis brauchen, steht Ihnen diese Beratung zu.

Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen Sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, Ihre Pflegefamilie langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie haben bereits ein Pflegekind oder planen, ein Pflegekind aufzunehmen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Anliegen. 
  • Sie erhalten die Beratung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Aufgaben und Anforderungen an Pflegefamilien mit Jugendhilfeauftrag unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen Ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.

In der Unterbringung in einer befristeten Vollzeitpflege lebt das Pflegekind für eine bestimmte Zeit in der Pflegefamilie mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Dabei schätzt das zuständige Jugendamt die Entwicklungsmöglichkeiten der Herkunftseltern so ein, dass eine Rückkehr des Pflegekindes in einem bestimmten Zeitraum möglich ist.

Rechtsbehelf

Entfällt

Kurztext

  • Wer ein Pflegekind aufnimmt hat Anspruch auf Unterstützung und Beratung vor und während der Pflegezeit.
    • Auch, wenn das Pflegekind keine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekommt.
    • Auch, wenn nahe Verwandtschaft ohne besondere Pflegeerlaubnis die Pflege übernimmt
  • professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise ist nötig, um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen
  • kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, Pflegefamilien langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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