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Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern

Hamburg 99013035029000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013035029000

Leistungsbezeichnung

Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern

Leistungsbezeichnung II

Pflegeeltern Qualifikation erhalten

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pflegeeltern (Synonym), Eignungsprüfung (Synonym), Pflegekind (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Reiß, Simon

Handlungsgrundlage

§ 27 Abs. 2a Achtes Sozialgesetzbuch 
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__27.html
§ 33 Achtes Sozialgesetzbuch 
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__33.html
§ 44 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__44.html

Teaser

Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich als Pflegeeltern qualifizieren.

Volltext

Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen, benötigen Sie als Pflegeperson in bestimmten Fällen eine Erlaubnis. Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie sich bewerben und qualifizieren. Wenn Sie im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung Pflegeperson werden möchten, benötigen Sie keine Erlaubnis. Die zuständige Stelle prüft Ihre Eignung als Pflegeperson jedoch nach den gleichen Kriterien. 

Erforderliche Unterlagen

  • Gesundheitszeugnis
  • Beantwortete Gesundheitsfragen
  • Gehaltsabrechnung
  • Bild der Familie

Voraussetzungen

  • Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.
  • Als Pflegeperson müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse des Pflegekinderdienstes absolvieren.
  • Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird ein fachlich professioneller beziehungsweise semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang zum Beispiel die vorausgehende Betreuung eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.
  • Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein. 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Als interessierte Bewerber und Bewerberinnen nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Stelle auf. Dort können Sie sich informieren.
  • Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.
  • Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren.
  • Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. Dies können sie auch mit dem Formular „Pflegepersonen“.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Diese soll und muss nicht von Ihnen allein bewältigt werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt.

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgricht

Kurztext

  • In bestimmten Fällen benötigen Pflegepersonen eine Erlaubnis, um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen.
  • Für die Erlaubnis ist eine Bewerbung und Qualifizierung notwendig.
  • Keine Erlaubnis erforderlich, wenn die Pflegeperson im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung tätig wird.
  • Eignungsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgt nach den gleichen Kriterien wie bei der Erlaubniserteilung.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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