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Heilpädagogische Vollzeitpflege Begleitung

Hamburg 99013037207000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013037207000

Leistungsbezeichnung

Heilpädagogische Vollzeitpflege Begleitung

Leistungsbezeichnung II

Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pflegeeltern (Synonym), Pflegekind (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Reiß, Simon

Handlungsgrundlage

§27 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__27.html
§33 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__33.html
§37a Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__37a.html

Teaser

Sie sind Pflegeperson eines Pflegekindes mit heilpädagogischem Bedarf in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

Volltext

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in der heilpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer beeinträchtigten körperlichen und/ oder seelischen Entwicklung besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung von großer Wichtigkeit.
Das örtliche Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Pflegepersonen nehmen Kontakt zu ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst auf. Dort erhalten sie vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses spezifische Beratung und Unterstützung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen für das Kind oder den Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird. Darüber hinaus betrifft es ebenso Fälle, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 bedarf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Begleitung Heilpädagogische Vollzeitpflege
  • Unterstützung für Pflegepersonen
  • Zuständige Stelle: Örtliches Jugendamt oder Pflegekinderdienst

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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