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Abwasserabgabe Verrechnung

Hamburg 99129029239000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129029239000

Leistungsbezeichnung

Abwasserabgabe Verrechnung

Leistungsbezeichnung II

Abwasserabgabe reduzieren

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Direkteinleitung Gewässer (Synonym), Indirekteinleiter (Synonym), Regenwasser (Synonym), Kläranlage (Synonym), Mischwasserkanalisation (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

15.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Abwasserwirtschaft

Handlungsgrundlage

Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
www.gesetze-im-internet.de/abwag/
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/
Abwasserverordnung (AbwV)
www.gesetze-im-internet.de/abwv/
§ 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__68.html
§ 12a Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
www.gesetze-im-internet.de/abwag/__12a.html

Teaser

Für das Einleiten von Abwasser in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser wird eine Abwasserabgabe erhoben. Die von Ihnen zu zahlende Abwasserabgabe kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit bestimmten, von Ihnen getätigten Investitionen verrechnet werden.

Volltext

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein und haben Investitionen für:

  • die Errichtung beziehungsweise Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen/Regenentlastungsanlagen oder
  • die Errichtung beziehungsweise Erweiterung von Einrichtungen, die zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Abgabefreiheit für Niederschlagswasser dienen oder
  • den Anschluss einer Abwasserbehandlungsanlage an eine andere oder
  • den Anschluss von Kleineinleitern an eine Abwasserbehandlungsanlage

getätigt?

Dann können Sie diese mit der von Ihnen zu entrichtenden beziehungsweise bereits entrichteten Abwasserabgabe  verrechnen lassen. Dies führt zu einer Verringerung des von Ihnen zu zahlenden Abgabebetrags beziehungsweise zur Erstattung eines bereits von Ihnen gezahlten Abgabebetrags.

Die Ermittlung des Verrechnungszeitraums erfolgt taggenau.  Die Verrechnung der getätigten Aufwendungen müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von den Verrechnungsmöglichkeiten für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

  • Verrechnungserklärung/Anforderung einer Rückerstattung (inclusive Nachweis der Aufwendungen)
  • Verrechnungserklärung/Anforderung einer Rückerstattung für Abwasseranlage, Sammelkanal, Kleineinleitung – (inclusive Nachweis der Aufwendungen)
  • Anzeige über Inbetriebnahme einer Abwasseranlage bei Verrechnungserklärungen/Anforderung einer Rückerstattung (inclusive Nachweis der Aufwendungen)

Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

  • Verrechnungserklärung/Anforderung einer Rückerstattung für verschmutztes Niederschlagswasser (Trennkanalisation, Mischkanalisation) (inclusive Nachweis der Aufwendungen)
Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin genauer aufklären, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Abwasserabgabe zu zahlen oder haben diese bereits gezahlt.
  • Ihnen sind Aufwendungen entstanden.

Kosten

Die Höhe des verrechenbaren Betrags richtet sich nach der Höhe der auf den Verrechnungszeitraum entfallenden Abwasserabgabe sowie der Höhe der Aufwendungen. Gebühren beziehungsweise Auslagen für die Bearbeitung des Antrags fallen nicht an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des eingereichten Antrags und der Unterlagen. 

Frist

Verrechenbar sind nur die Ihnen entstandenen Aufwendungen mit der für die in den drei Jahren vor der Inbetriebnahme der Anlage insgesamt für diese Anlage geschuldeten Abgabe. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Verrechnung des durch eine Überschreitung eines Überwachungswerts erhöhten Teils der Schmutzwasserabgabe scheidet aus.

Rechtsbehelf

Gegen den Abwasserabgabenbescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Kurztext

  • Abwasserabgabe reduzieren
  • Investitionen für:
    • Errichtung/Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen/Regenentlastungsanlagen
    • Einrichtungen für Abgabefreiheit für Niederschlagswasser
    • Anschluss einer Abwasserbehandlungsanlage an eine andere
    • Anschluss von Kleineinleitern an eine Abwasserbehandlungsanlage
  • Dann: Verrechnung mit zu zahlender/bereits entrichteter Abwasserabgabe
  • Ergebnis ist Verringerung des zu zahlenden Abgabebetrags oder Erstattung
  • Verrechnung nur mit den in den drei Jahren vor Inbetriebnahme der Anlage geschuldeten Abgaben möglich
  • Ermittlung des Verrechnungszeitraums erfolgt taggenau
  • Antrag auf Verrechnung muss bei zuständiger Stelle eingereicht werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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