Stiftungsverzeichnis Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Änderungsmitteilung Stiftungsverzeichnis (Synonym), Stiftungsänderung melden (Synonym), Änderung in Stiftung melden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.04.2024
Fachlich freigegeben durch
Stiftungsaufsicht
Wenn Sie, als Stiftung eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, melden Sie dies bei der zuständigen Stiftungsbehörde.
Sie, als Stiftung können Änderungen an die zuständige Stiftungsbehörde melden. Eine Änderung im Stiftungsverzeichnis kann sich zum Beispiel auf einen oder mehrere der folgenden Aspekte beziehen:
- Name der Stiftung
- der Zweck der Stiftung
- Anschrift der Geschäftsstelle der Stiftung
- Die Stiftung muss ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben
- Bei Änderung des Namens und des Zwecks der Stiftung muss eine Satzungsänderung erfolgt sein, die von der Stiftungsbehörde genehmigt wurde.
Sie, als Stiftung können eine Änderung im Stiftungsverzeichnis folgendermaßen vornehmen lassen:
- Teilen Sie die Änderung bitte der zuständigen Stiftungsbehörde mit.
- Diese überprüft, ob die Änderungen gesetzes- sowie satzungskonform und technisch im Stiftungsverzeichnis darstellbar sind.
- Sind die Angaben über die Änderung regelkonform, aktualisiert die Stiftungsbehörde das Stiftungsverzeichnis.
Die Mitteilung für in das Stiftungsverzeichnis einzutragende Änderungen soll unverzüglich erfolgen.
- Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen
- Die Stiftungsbehörde prüft die Möglichkeit, die Änderung im Stiftungsverzeichnis vorzunehmen.
- Die Stiftung wird nicht über das Ergebnis benachrichtigt.
- Kann nur von Stiftungen beantragt werden.
- Namen und den Zweck der Stiftung erfordert Satzungsänderung.