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Stiftungsverzeichnis Änderung

Hamburg 99103003011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99103003011000

Leistungsbezeichnung

Stiftungsverzeichnis Änderung

Leistungsbezeichnung II

Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Änderungsmitteilung Stiftungsverzeichnis (Synonym), Stiftungsänderung melden (Synonym), Änderung in Stiftung melden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Stiftungsaufsicht

Teaser

Wenn Sie, als Stiftung eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, melden Sie dies bei der zuständigen Stiftungsbehörde.

Volltext

Sie, als Stiftung können Änderungen an die zuständige Stiftungsbehörde melden. Eine Änderung im Stiftungsverzeichnis kann sich zum Beispiel auf einen oder mehrere der folgenden Aspekte beziehen:
  • Name der Stiftung
  • der Zweck der Stiftung
  • Anschrift der Geschäftsstelle der Stiftung
Es ist außerdem zu beachten, dass nicht alle Änderungen ohne vorangegangene Stiftungssatzungsänderung in das Stiftungsverzeichnis eingetragen werden können, dies betrifft insbesondere den Namen und den Zweck der Stiftung. 

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung über den Änderungswunsch

Voraussetzungen

  • Die Stiftung muss ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben
  • Bei Änderung des Namens und des Zwecks der Stiftung muss eine Satzungsänderung erfolgt sein, die von der Stiftungsbehörde genehmigt wurde.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie, als Stiftung können eine Änderung im Stiftungsverzeichnis folgendermaßen vornehmen lassen:
 
  • Teilen Sie die Änderung bitte der zuständigen Stiftungsbehörde mit.
  • Diese überprüft, ob die Änderungen gesetzes- sowie satzungskonform und technisch im Stiftungsverzeichnis darstellbar sind.
  • Sind die Angaben über die Änderung regelkonform, aktualisiert die Stiftungsbehörde das Stiftungsverzeichnis.
Falls Sie eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, der eine Satzungsänderung vorangegangen sein muss, dies aber nicht geschehen ist, so lässt sich ihr Wunsch nicht umsetzen. Zunächst müssen Sie die Genehmigung der Satzungsänderung einholen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach abschließender Prüfung.

Frist

Die Mitteilung für in das Stiftungsverzeichnis einzutragende Änderungen soll unverzüglich erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Diese Dienstleistung kann nur von Stiftungen beantragt werden.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen
  • Die Stiftungsbehörde prüft die Möglichkeit, die Änderung im Stiftungsverzeichnis vorzunehmen.
  • Die Stiftung wird nicht über das Ergebnis benachrichtigt.
  • Kann nur von Stiftungen beantragt werden.
  • Namen und den Zweck der Stiftung erfordert Satzungsänderung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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