Abwesenheitspfleger Bestellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Miterbe nicht auffindbar (Synonym), Person kann nicht rechtzeig ausschlagen (Synonym), Person fehlt für Grundstücksübertragung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Wiese, Birgit
Eine abwesende volljährige Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, kann für ihre zeitnah zu regelnden Vermögensangelegenheiten, einen Abwesenheitspfleger beziehungsweise eine Abwesenheitspflegerin bekommen.
Eine Abwesenheitspflegschaft wird durch das Betreuungsgericht eingerichtet. Maßgeblich ist, ob der Aufenthalt einer Person unbekannt ist oder die Person nicht rechtzeitig einen bestimmten Ort zur Regelung einer Vermögensangelegenheit erreichen kann. Zusätzlich muss ein Fürsorgebedürfnis bestehen. Dies kann zum Beispiel in der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, der Kündigung einer Wohnung, oder dem Verkauf eines Grundstücks bei Überschuldung liegen.
- Abwesende volljährige Person
- Bei der zu regelnden Vermögensangelegenheit ist eine volljährige Person beteiligt, deren Aufenthalt allgemein und nicht nur dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin unbekannt ist.
- Fürsorgebedürfnis
- Die Regelung der Vermögensangelegenheit muss notwendig sein
Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.
Kosten werden gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. In Betreuungssachen werden von der betroffenen Person Gebühren nur erhoben, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Gebühr sein Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten mehr als 25 000 € beträgt.
Kosten werden gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. In Betreuungssachen werden von der betroffenen Person Gebühren nur erhoben, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Gebühr sein Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten mehr als 25 000 € beträgt.
- Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Bestellung eines Abwesenheitspflegers ein.
- Begründen Sie Ihren Antrag.
- In der Begründung müssen Sie die Vermögensangelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
- Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben den Aufenthalt der volljährigen Person zu ermitteln, zum Beispiel beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
- Reichen sie Unterlagen zu Ihren eigenen Ermittlungen ein.
- Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen.
- Das Gericht bestellt eine Abwesenheitspfleger durch Beschluss.
- Sie bekommen den Gebührenbescheid.
Keine.
Unter Umständen werden Fristen durch die zu regelnde Angelegenheit vorgegeben, zum Beispiel Erbausschlagung.
Unter Umständen werden Fristen durch die zu regelnde Angelegenheit vorgegeben, zum Beispiel Erbausschlagung.
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Die abwesende Person beziehungsweise die Pflegerin oder der Pfleger haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.
- Abwesenheitspfleger Bestellung
- Bei abwesender volljähriger Person
- Fürsorgebedürfnis muss bestehen
- Muss notwendig sein
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service