Engagement-Karte Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ehrenamt (Synonym), Förderung (Synonym), Bürgerschaftliches Engagement (Synonym), Anerkennung (Synonym), Würdigung (Synonym), Engagement (Synonym), Wertschätzung (Synonym), Freiwilliges Engagement (Synonym), Ehrenamtliches Engagement (Synonym), Vergünstigungen (Synonym), Rabatte (Synonym), Angebote (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Engagement
Wenn Sie sich in freiwillig engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Engagement-Karte als Anerkennung Ihrer Leistung erhalten und bei teilnehmenden Partnern Vergünstigungen wahrnehmen.
Mit der Engagement-Karte würdigt die Stadt Hamburg Ihr freiwilliges Engagement (Ehrenamt) für das Gemeinwohl. Die Engagement-Karte ist ein sichtbares Zeichen Ihrer Anerkennung und Wertschätzung. Zudem können Sie die Engagement-Karte bei öffentlichen, gemeinnützigen sowie privaten Partnerinnen und Partnern innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg einlösen und Vergünstigungen erhalten. Sie müssen die Engagement-Karte bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Engagement-Karte wird Ihnen in der Regel befristet erteilt.
Beim digitalen Antrag: keine
Beim analogen Antrag: schriftliche Bestätigung der Organisation
Beim analogen Antrag: schriftliche Bestätigung der Organisation
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- In Einzelfällen kann die Engagement-Karte bereits ab dem 15. Lebensjahr erteilt werden. Prüfen Sie hierzu die Informationen zur Jugendleiter/in-Card (Juleica)
- Sie engagieren sich seit mindestens einem Jahr freiwillig und haben die Absicht, Ihr freiwilliges Engagement fortzusetzen.
- Ihr Engagement ist gemeinwohlorientiert.
- Ihr Engagement erfolgt ohne Bezahlung.
- Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung, welche die Steuerfreibeträge des § 3
Nr. 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes nicht überschreitet, steht dem Erhalt der Engagement-Karte nicht entgegen.
- Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung, welche die Steuerfreibeträge des § 3
- Sie erbringen Ihr freiwilliges Engagement mindestens 2 Stunden pro Woche beziehungsweise 100 Stunden pro Jahr. Dabei kann Ihr Engagement in unterschiedlichen Aufgabengebieten oder bei unterschiedlichen Organisationen zusammengefasst werden.
- Sie wohnen in Hamburg und/oder üben Ihr freiwilliges Engagement in Hamburg aus.
- In anderen Bundesländern ausgeübtes Engagement kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.
- Sie üben Ihr freiwilliges Engagement in einer der folgenden Organisationen aus:
- Verein oder Institution, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist
- Mitgliedsorganisation in einem Wohlfahrtsverband
- Körperschaft oder Stiftung des Öffentlichen Rechts und deren Einrichtungen
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft und deren Einrichtungen
- Die Organisation, bei der Sie sich engagieren, bestätigt Ihr angegebenes Engagement.
- Sie gehen auf die Webseite der doin‘ good gGmbH und füllen das dort hinterlegte Online-Antragsformular. Alternativ laden Sie das im Download-Bereich bereitgestellte Formular runter, drucken es aus und füllen es aus.
- Sie senden Ihren Antrag an die doin‘ good gGmbH.
- Die doin‘ good gGmbH prüft auf Grundlage Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf eine Engagement-Karte.
- Die doin‘ good gGmbH fordert Sie auf, Ihr Engagement durch Bestätigung Ihrer Organisation nachzuweisen.
- Ihre Organisation bestätigt Ihr Engagement.
- Die doin‘ good gGmbH sendet Ihnen Ihre Engagement-Karte postalisch zu.
Gültigkeit: 2 Jahre.
Bei nachweislich 20 Jahren bis heute durchgehendem Engagement mit der Absicht, es fortzuführen: unbefristet.
Bei nachweislich 20 Jahren bis heute durchgehendem Engagement mit der Absicht, es fortzuführen: unbefristet.
- Die Engagement-Karte wird befristet erteilt und kann beliebig oft verlängert beziehungsweise widerbeantragt werden, solange Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie seit 20 Jahren ohne Unterbrechung freiwillig aktiv sind und weiterhin engagiert bleiben möchten, können Sie eine unbefristete Engagement-Karte erhalten.
- Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Engagement-Karte.
- Sie können Ihre Engagement-Karte ist nicht auf eine andere Person übertragen.
- Die Engagement-Karte ist nur in der Freien und Hansestadt Hamburg gültig.
- Sie können die Engagement-Karte nur in Zusammenhang mit Ihrem Personalausweis nutzen.
- Die Vergünstigungen im Rahmen der Engagement-Karte sind bei Überschreiten der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig.
- Engagement-Karte würdigt freiwilliges Engagement (Ehrenamt) für das Gemeinwohl, ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung.
- Inhaber:innen können Engagement-Karte bei öffentlichen, gemeinnützigen sowie privaten Partnerinnen und Partnern innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg einlösen und Vergünstigungen erhalten.
- Engagement-Karte muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden
- Engagement-Karte wird in der Regel befristet erteilt