Bebauungsplan Auskunft
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
17.11.2023
Fachlich freigegeben durch
OZG - Bauen und Wohnen
§ 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Textlichen Festsetzungen mit zum Beispiel Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe und weiteres,
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründung mit zum Beispiel Angabe der Entscheidungen und Überlegungen und
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Sie prüfen, ob die zuständige Stelle den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
Wenn Sie den Bebauungsplan nicht im Internet finden, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Stelle,
- elektronisch oder
- schriftlich.
Wenn Sie den Bebauungsplan nicht im Internet finden, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Stelle,
- elektronisch oder
- schriftlich.
- Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
- zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
- Der Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
- In Abhängigkeit von der zuständigen Kommune kann der Antrag schriftlich, elektronisch und/ oder per Mail gestellt werden.
- Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service