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Bebauungsplan Auskunft

Hamburg 99012011023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011023000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

 § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html

Teaser

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
  1. Textlichen Festsetzungen mit zum Beispiel Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe und weiteres,
  2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  3. Begründung mit zum Beispiel Angabe der Entscheidungen und Überlegungen und
  4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie prüfen, ob die zuständige Stelle den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
Wenn Sie den Bebauungsplan nicht im Internet finden, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Stelle,
- elektronisch oder
- schriftlich.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Sie können die Auskunft jederzeit beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
  • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
  • Der Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
  • In Abhängigkeit von der zuständigen Kommune kann der Antrag schriftlich, elektronisch und/ oder per Mail gestellt werden.
  • Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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