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Bebauungsplan Aufstellung

Hamburg 99012011042000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011042000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan Aufstellung

Leistungsbezeichnung II

Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Fachlich freigegeben durch

OZG - Bauen und Wohnen

Handlungsgrundlage

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2.html

§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__3.html

§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4.html

4a Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__4a.html

§ 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html

§ 13 Absatz 2 Nummer 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__13.html

Teaser

Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.

Volltext

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung (Neuerstellung oder Änderung) eines Bebauungsplans oder eines Bauleitplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
  1. Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
  2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
  3. Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
  4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können ab der öffentlichen Bekanntmachung Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan
  • online,
  • schriftlich,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
vorbringen.
 
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
 
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen abhängig.

Frist

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie Ihre Stellungnahme mindestens 30 Tage ab der öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplans abgeben.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange geben Sie Ihre Stellung spätestens 30 Tage nach der Aufforderung ab.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Klage vor der Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen) kann sich zu laufenden Bebauungsplanverfahren äußern und dazu Stellung nehmen
  • Die Beteiligung kann persönlich, online, schriftlich oder per Mail erfolgen
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei Betroffenheit von der zuständigen Behörde aufgefordert, zu laufenden Bebauungsplanverfahren Stellung zu nehmen
  • Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind elektronisch oder schriftlich einzureichen
  • Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:
    • Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Funktionskonten / Ressourcen

Formulare

nicht vorhanden

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