Wohnsitz Anmeldung aus dem Ausland
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zuzug (Synonym), Ummeldung aus anderem Land (Synonym), Meldeschein (Synonym), Adressänderung (Synonym), Meldebestätigung (Synonym), Neue Adresse melden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
- Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html - Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten (MeldeGebO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldeGebOHA2015rahmen/format/xsl?oi=w4n72Uy5qY&sourceP=%7B%22source%22%3A%22TOC%22%7D&docAcc=true
Wenn Sie aus dem Ausland nach Hamburg umgezogen sind, müssen Sie sich in Hamburg anmelden.
Melden Sie sich bei der zuständigen Stelle an, wenn Sie planen sich länger als 3 Monate in Hamburg aufzuhalten.
Ihre Adresse wird im Melderegister eingetragen. Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden Ihre amtlichen Ausweisdokumente geändert.
Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
Melden Sie sich bei der zuständigen Stelle an, wenn Sie planen sich länger als 3 Monate in Hamburg aufzuhalten.
Ihre Adresse wird im Melderegister eingetragen. Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden Ihre amtlichen Ausweisdokumente geändert.
Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
- Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Passersatz)
- sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Ihre eID-Karte oder
- Ihren (elektronischen) Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
- Bei Einzug in Wohneigentum zusätzlich Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Ihre Personenstandsurkunden im Original (zum Beispiel Geburtsurkunde, Eheurkunde, Namenserklärung)
- sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Nachweis über die Echtheit der Urkunde in Form einer Legalisation oder Apostille
- Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher
- Sie sind aus dem Ausland nach Hamburg gezogen.
- Sie halten sich für mehr als 3 Monate in Hamburg auf.
- Sie und alle Personen, die mit Ihnen einziehen, erscheinen persönlich zu einem Termin bei der zuständigen Stelle.
Die Gebühren betragen 14,00 EUR
- pro Person, oder
- für eine Familie mit gleicher Zuzugsadresse.
- Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
- Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor.
- Sie melden Ihren Wohnsitz an.
- Ihre Adresse wird im Melderegister gespeichert.
- Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird Ihre Adresse/Wohnort in Ihren amtlichen Dokumenten geändert.
- Sie erhalten eine Meldebestätigung.
- Sie bezahlen die Gebühr.
- Umzug nach Hamburg aus dem Ausland
- Anmeldung bei Aufenthalt in Hamburg von mehr als 3 Monaten
- Anschrifteneintragung im Melderegister
- Erhalt einer Meldebestätigung
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service