Änderung der Erlaubnis zur Entnahme und zum Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern Zulassung
Inhalt
Änderung der Erlaubnis zur Entnahme und zum Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern Zulassung
Erlaubnisänderung für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen
Begriffe im Kontext
Wasserhaushaltsgesetz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.07.2024
Fachlich freigegeben durch
Abwasserwirtschaft
§ 8 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 9 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html
§ 13 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
§ 18 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html
§ 9 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html
§ 13 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html
§ 18 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html
Sie haben die Erlaubnis, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen und möchten Ihr Vorhaben verändern? Dann müssen Sie eine Erlaubnisänderung beantragen.
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Entnahme von Wasser erfolgt durch Pump- oder Schöpfvorrichtungen. Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
Möchten Sie ein Vorhaben, für das Ihnen bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ändern, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.
Eine Erlaubnisänderung ist bei folgenden Änderungen des Vorhabens nötig:
Möchten Sie ein Vorhaben, für das Ihnen bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ändern, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.
Eine Erlaubnisänderung ist bei folgenden Änderungen des Vorhabens nötig:
- Art der Entnahme
- Menge und Dauer der Entnahme
- Zweck der Entnahme
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Stelle können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. In der Regel handelt es sich um folgende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (M 1:1.000)
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- Vollmacht für Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin (wenn nicht Erlaubnisinhaber beziehungsweise Erlaubnisinhaberin)
- Zustimmung weiterer betroffener Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen
- Lageplan (M 1:5.000)
- Bauwerkspläne der Entnahmestellen
- Längsschnitte/ Querschnitte
- Technisches Datenblatt der Pumpe
- Leitungsplan (inklusive Entnahmestellen und Wasserführung)
- Verfahrensfließbild (RI-Fließbild nach DIN EN ISO 10628)
- Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für Ihr Vorhaben vor.
- Das Gewässer und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet oder geschädigt.
Für die Entnahme von Wasser fällt eine Gebühr nach Oberflächengewässergebührenordnung (OGewGebO) an.
Falls ein Antrag gestellt wird und es zu keiner Entnahme kommt fällt eine Verwaltungsgebühr nach Umweltgebührenordnung (UmwGebO) an, die sich nach dem Aufwand für die Bearbeitung richtet.
Falls ein Antrag gestellt wird und es zu keiner Entnahme kommt fällt eine Verwaltungsgebühr nach Umweltgebührenordnung (UmwGebO) an, die sich nach dem Aufwand für die Bearbeitung richtet.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
- Sie erhalten einen Änderungsbescheid zu Ihrer Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig, bevor Sie die Entnahme verändern.
- Wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis zum entnehmen und ableiten von oberirdischen Gewässern vorliegt und das Vorhaben geändert werden soll, muss eine Erlaubnisänderung beantragt werden.
- bei folgenden Änderungen des Vorhabens nötig:
- Art der Entnahme
- Menge und Dauer der Entnahme
- Zweck der Entnahme
- Erlaubnis legt Art und Maß Ihrer Nutzung fest, unter Umständen mit Nebenbestimmungen versehen
- Erlaubnis kann von der zuständigen Stelle widerrufen werden.