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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie Erteilung

Hamburg 99018073001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018073001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Medizinischer Technologe (Synonym), Medizinische Technologin (Synonym), Funktionsdiagnostik (Synonym), Erlaubnis Berufsbezeichnung (Synonym), MTA (Synonym), Medizinisch-technische Assistentin (Synonym), Medizinisch-technischer Assistent (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Damit Sie in Deutschland als Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

   - Sie haben nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie bestanden.
   - Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
   - Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
   - Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Kosten

80 - 200 €

Verfahrensablauf

   - Sie reichen Ihren Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle ein. 
   - Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit Ihres Antrages und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
   - Die zuständige Stelle prüft das Vorliegen der Voraussetzungen.
   - Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 6 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

   - Um in Deutschland als Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie arbeiten zu können, benötigt man eine staatliche Erlaubnis.
   - Mit dieser Erlaubnis darf man die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.
   - Erlaubnis muss beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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