Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Hamburg 99129028151000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129028151000

Leistungsbezeichnung

Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Leistungsbezeichnung II

Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Grundwasser

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann müssen Sie hierfür ein Entgelt bezahlen.

Volltext

Wenn Sie 

  • Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnehmen oder ableiten
  • Grundwasser entnehmen, zutagefördern, zutageleiten oder ableiten
müssen Sie gegebenenfalls ein Wasserentnahmeentgelt bezahlen. Ob und in welcher Höhe Sie ein Wasserentnahmeentgelts bezahlen müssen, entscheidet die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Voraussetzungen

  • Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder leiten Wasser aus einem oberirdischen Gewässer ab oder
  • Sie entnehmen Grundwasser oder fördern beziehungsweise leiten es zu tage oder leiten es ab.

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Wasserentnahme.

Verfahrensablauf

Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

Frist

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden.
  • Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal