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Hundesteuer Ermäßigung

Hamburg 99102013149000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013149000

Leistungsbezeichnung

Hundesteuer Ermäßigung

Leistungsbezeichnung II

Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Handlungsgrundlage

§ 9, 9a, 10 Hundesteuergesetz Hamburg (HsStG HA)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen

§ 11 Hundesteuergesetz Hamburg (HsStG HA)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen

Teaser

Als Hundehalterin oder Hundehalter in Hamburg können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder einen Erlass von der Steuer beantragen.

Volltext

Wenn Sie in Hamburg einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie in der Regel Hundesteuer bezahlen. Dazu müssen Sie Ihren Hund in Hamburg anmelden.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer oder einen Steuererlass beantragen.
 
Für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, können Sie keine Steuerermäßigung oder einen Steuererlass erfolgreich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Sie halten den Hund oder die Hunde in Hamburg.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
  • Ihr Hund wurde nicht als gefährlich eingestuft.
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen, können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten:
  • Sie halten Hunde zu gewerblichen Zwecken, oder
  • Sie haben einen Hund aus einem Hamburger Tierheim (Süderstraße) erworben.
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen, können Sie einen Erlass oder Teilerlass von der Hundesteuer erfolgreich beantragen:
  • Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, oder
  • Ihr Haushaltseinkommen übersteigt insgesamt die jeweils geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines etwaigen Mehrbedarfs um nicht mehr als 25 Prozent.
Um eine übermäßige Belastung oder ungerechte Folgen (unbillige Härte) zu vermeiden, können Sie einen kompletten Erlass von der Hundesteuer beantragen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verwaltungsaufwand ab.

Frist

  • Sie erhalten die Ermäßigung der Hundesteuer vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. 
  • Die Ermäßigung entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen hierfür fortfallen.
  • Zeigen Sie der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen an, wenn die Voraussetzungen entfallen.

Hinweise

Die Hundesteuer beträgt 90 Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt 600 Euro im Kalenderjahr.
Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Hundesteuer bei der zuständigen Stelle beantragen (siehe hierzu Dienstleistung „Hundesteuer Befreiung“).
Für als gefährlich eingestufte Hunde können Sie keine Steuerermäßigung, keinen Steuererlass und keine Steuerbefreiung beantragen.
Wenn sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die dazu führen, dass die Haltung Ihres Hundes nicht mehr steuerfrei ist, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Rechtsbehelf

Einspruch

Kurztext

  • unter bestimmten Voraussetzungen
  • Hundehalter in Hamburg
  • Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
  • Erlass / Teilerlass der Hundesteuer beantragen
  • nicht für als gefährlich eingestufte Hunde

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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