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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

Hamburg 99108012005002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005002

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

 § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

Teaser

Möchten Sie eine Straße außerhalb einer Ortschaft nicht für verkehrliche Zwecke, sondern für eine Veranstaltung, einen Filmdreh oder Ähnliches nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Volltext

Straßen dienen dem Zweck der Fortbewegung und des Transports. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch. Wenn Sie eine Straße außerhalb des Gemeingebrauchs nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das kann zum Beispiel sein für:

  • eine Festveranstaltung
  • eine Rallye
  • ein Radrennen
  • eine Sportveranstaltung
  • Film- und Fernsehaufnahmen

Bei wem Sie die Sondernutzungserlaubnis beantragen, ist abhängig davon, wo die Sondernutzung stattfinden soll. Für Landstraßen ist die regionale Straßenbaubehörde, für Autobahnen die entsprechende Autobahngesellschaft zuständig.

Wenn Sie für eine weitergehende Nutzung bereits eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis eingeholt haben, benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis.

Die Erlaubnis wird Ihnen auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Anliegen sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Voraussetzungen

Damit die Sondernutzung genehmigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass:

  • die öffentliche Versorgung allenfalls kurz beeinträchtigt wird
  • vorübergehend errichtete Anlagen
    • gesondert genehmigt werden
    • sicher sind
  • Sie für entstehende Schäden aufkommen

Kosten

Die Kosten variieren je nach Einzelfall. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen ihre Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Bearbeitungsdauer

Eine konkrete Bearbeitungsdauer kann nicht genannt werden und variiert je nach Art der Sondernutzung.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • außerhalb der vorgesehenen Nutzung von Straßen ist Sondernutzungserlaubnis notwendig
  • das kann zum Beispiel sein:
    • Festveranstaltung
    • Rallye
    • Radrennen
    • Sportveranstaltung
    • Film- und Fernsehaufnahme
  • Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein
  • zuständig für Bundesfernstraßen: zuständige Straßenbaubehörde
  • zuständig für Autobahnen: zuständige Autobahngesellschaft

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Formulare

nicht vorhanden

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