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Dienstleistung Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung und Dienstleistungen International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Anerkennung

Hamburg 99002002016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99002002016000

Leistungsbezeichnung

Dienstleistung Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung und Dienstleistungen International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung des International Baccalaureate Diploma oder Diplôme du Baccalauréat International beantragen.

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bewertung ausländischer Schulabschlüsse (Synonym), Anerkennung ausländischer Abschluss (Synonym), Anerkennung IB Diploma (Synonym), Anerkennungsbescheinigung (Synonym), Gleichwertigkeitsbescheinigung (Synonym), Ausländisches Schulzeugnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.06.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 48 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16.04.1997 (in der jeweils geltenden Fassung)
§ 48 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16.04.1997 (in der jeweils geltenden Fassung)
Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“

Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“
 
 

Teaser

Wenn Sie das „International Baccalaureate Diploma“ /“Diplôme du Baccalauréat International“ erworben haben und sich in Hamburg auf dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bewerben möchten, können Sie eine Bewertung (Anerkennung) beantragen.

Volltext

Sie haben Ihr „International Baccalaureate Diploma“ /“Diplôme du Baccalauréat International“ erworben und möchten sich in Hamburg auf dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bewerben. Dafür kann es erforderlich sein, dass Sie nachweisen, welchen Schulabschluss Sie nach unserem Gesetz haben und müssen einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploma bzw. Diplôme stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (zu finden unter https://www.hamburg.de/bsb/siz), wenn Sie noch  minderjährig sind, mit Unterschrift und Identitätsnachweis der Sorgeberechtigten.
  • Ihr Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Pass und Hamburger Meldebestätigung, bei Namensänderung z.B. die Heiratsurkunde).
  • Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, ist eine schriftliche Bestätigung über ein konkretes Beschäftigungsangebot eines Hamburger Ausbildungs- oder Arbeitgebers erforderlich, damit Ihr Antrag in Hamburg bearbeitet wird.
  • Aktueller, vollständiger und unterschriebener Lebenslauf mit Angaben zu Schulbesuchs- und ggf. Studienzeiten und  Angabe des Einreisedatums in die BRD
  • Vollständiges „International Baccalaureate Diploma“ /“Diplôme du Baccalauréat International“ (mit Fächer- und Notenübersicht) in der Originalsprache 
  • Übersetzung aller fremdsprachlichen Dokumente in die deutsche Sprache einer dafür beeidigten Person (zu finden unter https://www.justiz-dolmetscher.de).
Auf eine Übersetzung wird verzichtet, wenn Ihr Zeugnis von der Schule in englischer Sprache ausgestellt wurde.

Voraussetzungen

Sie wohnen in Hamburg oder haben ein konkretes Ausbildungs- bzw. Arbeitsangebot einer Hamburger Firma, Sie besitzen Ihr vollständiges Diploma bzw. Diplôme und erfüllen die Bestimmungen der Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i. d. jeweils geltenden Fassung)

Kosten

Das Antragsverfahren ist gebührenfrei.
Kosten, die durch erforderliche Übersetzungen in die deutsche Sprache entstehen, sind von den Antragstellenden zu tragen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Anerkennung Ihres „International Baccalaureate Diploma“ /“Diplôme du Baccalauréat International“ per E-Mail (möglichst im PDF-Format) an
 
auslandszeugnisse@bsb.hamburg.de
 
oder per Post (einfache Kopien) an
 
Behörde für Schule und Berufsbildung
Schulinformationszentrum
-Zeugnisanerkennung-
Postfach 761048
D-22060 Hamburg
 
senden.
 
Wenn Ihre Unterlagen formal vollständig sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Ihr Antrag wird zur inhaltlichen Vorprüfung weitergeleitet.
Sollte Ihr Antrag unvollständig sein, erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück mit der Information, welche Unterlagen für den  vollständigen Antrag nötig sind und reichen ihn erneut ein.
 
Sobald Ihre Unterlagen inhaltlich vorgeprüft wurden, erhalten Sie zunächst eine vorläufige Anerkennungsbescheinigung (per Post bzw. E-Mail) oder einen direkten Terminvorschlag zur Vorlage der Originalunterlagen.
 
Sollte sich bei der inhaltlichen Prüfung herausstellen, dass weitere Dokumente (z.B. einzelne Jahreszeugnisse) erforderlich sind, setzen wir uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Bitte achten Sie darauf, dass wir während des gesamten Anerkennungsverfahrens Ihre aktuellen Kontaktdaten haben und prüfen regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen und erfolgt nach Eingangsdatum der vollständigen Antragsunterlagen.

Frist

Keine

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
Die Anerkennung des Schulinformationszentrums ist nicht für die Bewerbungen und Immatrikulationen an den Hamburger Hochschulen gültig.

Eventuell können aber die im Ausland erworbene Studienleistungen in die Bewertung/Anerkennung als Schulabschluss einbezogen werden.

Ein Hochschulabschluss aus dem Ausland kann – für Bewerbungen auf dem Hamburger Ausbildungs- und Arbeitsmarkt – maximal als vergleichbar mit der "Allgemeinen Hochschulreife" bewertet werden.

Eine inhaltliche Bewertung der erworbenen Hochschulqualifikation für die direkte Berufsausübung oder Fortsetzung eines Studiums ist damit nicht verbunden.

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats bei der absendenden Dienststelle Widerspruch eingelegt werden. Hinweis: Ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.  

Kurztext

Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma“ /“Diplôme du Baccalauréat International“ für Bewerbungen auf dem Hamburger Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Für Bewerbungen an den Hochschulen ist direkt an die gewünschte Hochschule zu verweisen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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