Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung
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11.07.2024
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Wenn Ihr Kind zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule übergeht, finden Sie hier weitere Informationen.
Die Grundschule endet in Hamburg nach der 4. Klasse und Ihr Kind wechselt in die 5. Klasse einer weiterführenden Schule. Dies kann eine Stadtteilschule, ein Gymnasium und bei Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zusätzlich auch ein regionales Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) oder eine spezielle Sonderschule sein. Dazu melden Sie Ihr Kind selbst an einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl an. Zur Orientierung, welche Schulform für Ihr Kind die geeignetste ist, erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Lern- und Leistungsentwicklung und ihrer überfachlichen Kompetenzen. Auf dieser Grundlage und ggf. eingehender fachlich-pädagogischer Beratung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und gegebenenfalls weitere Lehrkräfte, entscheiden Sie, welche Schulform Ihr Kind im Anschluss an die Grundschule besuchen soll (Elternwahlrecht). Bei der Anmeldung können Sie neben der Erstwunschschule auch noch Zweit- und Drittwünsche angeben und dabei auch vom Erstwunsch abweichende Schulformen angeben. Sollte kein Wunsch erfüllt werden können, wird Ihrem Kind ein Platz an einer Schule zugewiesen, deren Schulform der des Erstwunsches entspricht.
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Die Anmeldeunterlagen für die weiterführende Schule, die Ihr Kind zusammen mit dem Halbjahreszeugnis in der Jahrgangsstufe 4 erhält, können Sie an bei jeder weiterführenden Schule abgeben.
- Sie müssen den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevordruck innerhalb des Anmeldezeitraumes bei einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl abgeben
- Sie können die Anmeldung persönliche abgeben und ggf. eine Beratung der Schule in Anspruch nehmen.
- Einige Schulen vergeben dafür Anmeldetermine.
- Auch eine rein schriftliche Anmeldung ist möglich, bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.
- Informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Schulen, wie die Anmeldemodalitäten gehandhabt werden.
- Die Behörde für Schule und Berufsbildung verteilt die angemeldeten Schülerinnen und Schüler gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Beachtung der geäußerten Schulwünsche auf die Schulen.
- Nach Abschluss des Verfahrens informiert die Erstwunschschule die Sorgeberechtigten über die Entscheidung (Aufnahmebescheid). schule auf eine weiterführende Schule.
- Für die Beratung keine
Die Aufnahmebescheide werden den Sorgeberechtigten in der Regel bis Ende April zugesandt.
Die Aufnahmebescheide werden den Sorgeberechtigten in der Regel bis Ende April zugesandt.
Das Anmeldeverfahren findet in der Regel Anfang Februar in der Woche nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt. Die genauen Fristen legt die Behörde für Schule und Berufsbildung fest und diese stehen immer auch auf dem Anmeldebogen, der den Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse zusammen mit ihren Halbjahreszeugnissen ausgehändigt wird.
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
- Beratung zum Übergang auf die weiterführende Schule
- Mit der Aufnahme auf einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule wird der Bildungsweg eines Kindes mit dem Ziel fortgesetzt, einen Schulabschluss zu erreichen
- Die Schüler erhalten mit dem Halbjahreszeugnis eine nicht-bindende Schullaufbahnempfehlung
- Die Eltern melden Ihr Kind im Anmeldezeitraum bei einer weiterführenden Schule an
o Stadtteilschulen
o Gymnasien
o Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch Regionale Bildungs- und Beratungszentren oder spezielle Sonderschulen.
- Inklusive Beschulung an einer Stadtteilschule oder einem Gymnasium (insb. Schwerpunktschulen) ist ebenfalls möglich.
- Sowohl an Stadtteilschulen als auch an Gymnasien lassen sich alle Abschlüsse bis hin zum Abitur erreichen.