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Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

Hamburg 99088008018000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088008018000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

Leistungsbezeichnung II

Beratung zum Übergang auf die weiterführende Schule

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Ihr Kind zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule übergeht, finden Sie hier weitere Informationen.

Volltext

Die Grundschule endet in Hamburg nach der 4. Klasse und Ihr Kind wechselt in die 5. Klasse einer weiterführenden Schule. Dies kann eine Stadtteilschule, ein Gymnasium und bei Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zusätzlich auch ein regionales Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) oder eine spezielle Sonderschule sein. Dazu melden Sie Ihr Kind selbst an einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl an. Zur Orientierung, welche Schulform für Ihr Kind die geeignetste ist, erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Lern- und Leistungsentwicklung und ihrer überfachlichen Kompetenzen. Auf dieser Grundlage und ggf. eingehender fachlich-pädagogischer Beratung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und gegebenenfalls weitere Lehrkräfte, entscheiden Sie, welche Schulform Ihr Kind im Anschluss an die Grundschule besuchen soll (Elternwahlrecht). Bei der Anmeldung können Sie neben der Erstwunschschule auch noch Zweit- und Drittwünsche angeben und dabei auch vom Erstwunsch abweichende Schulformen angeben. Sollte kein Wunsch erfüllt werden können, wird Ihrem Kind ein Platz an einer Schule zugewiesen, deren Schulform der des Erstwunsches entspricht.

Erforderliche Unterlagen

Anmeldevordruck

Voraussetzungen

Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Anmeldeunterlagen für die weiterführende Schule, die Ihr Kind zusammen mit dem Halbjahreszeugnis in der Jahrgangsstufe 4 erhält, können Sie an bei jeder weiterführenden Schule abgeben.
 
  • Sie müssen den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldevordruck innerhalb des Anmeldezeitraumes bei einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl abgeben
    • Sie können die Anmeldung persönliche abgeben und ggf. eine Beratung der Schule in Anspruch nehmen.
    • Einige Schulen vergeben dafür Anmeldetermine.
    • Auch eine rein schriftliche Anmeldung ist möglich, bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.
      • Informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Schulen, wie die Anmeldemodalitäten gehandhabt werden.
 
  • Die Behörde für Schule und Berufsbildung verteilt die angemeldeten Schülerinnen und Schüler gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Beachtung der geäußerten Schulwünsche auf die Schulen.
 
  • Nach Abschluss des Verfahrens informiert die Erstwunschschule die Sorgeberechtigten über die Entscheidung (Aufnahmebescheid). schule auf eine weiterführende Schule.

Bearbeitungsdauer

-       Für die Beratung keine
 
Die Aufnahmebescheide werden den Sorgeberechtigten in der Regel bis Ende April zugesandt.

Frist

Das Anmeldeverfahren findet in der Regel Anfang Februar in der Woche nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt. Die genauen Fristen legt die Behörde für Schule und Berufsbildung fest und diese stehen immer auch auf dem Anmeldebogen, der den Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse zusammen mit ihren Halbjahreszeugnissen ausgehändigt wird.

Hinweise

Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

Rechtsbehelf

Für die Beratung keine

Kurztext

  • Beratung zum Übergang auf die weiterführende Schule
  • Mit der Aufnahme auf einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule wird der Bildungsweg eines Kindes mit dem Ziel fortgesetzt, einen Schulabschluss zu erreichen
  • Die Schüler erhalten mit dem Halbjahreszeugnis eine nicht-bindende Schullaufbahnempfehlung
  • Die Eltern melden Ihr Kind im Anmeldezeitraum bei einer weiterführenden Schule an
Die Eltern entscheiden für welche Schule und Schulform sie ihr Kind anmelden. Es gibt
               o  Stadtteilschulen
               o  Gymnasien
               o  Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch Regionale Bildungs- und   Beratungszentren oder spezielle Sonderschulen.
                         - Inklusive Beschulung an einer Stadtteilschule oder einem Gymnasium (insb.         Schwerpunktschulen) ist ebenfalls möglich.
  • Sowohl an Stadtteilschulen als auch an Gymnasien lassen sich alle Abschlüsse bis hin zum Abitur erreichen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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