Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Ersatzschule Anerkennung

Hamburg 99088017016000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088017016000

Leistungsbezeichnung

Ersatzschule Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

staatliche Anerkennung einer Ersatzschule beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Träger einer genehmigten Ersatzschule können Sie die staatliche Anerkennung beantragen, um wie eine staatliche Schule Prüfungen abzunehmen und Abschlüsse zu vergeben.

Volltext

Wenn Sie eine genehmigte Ersatzschule betreiben, können Sie die staatliche Anerkennung Ihrer Schule beantragen. Die Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule müssen dann nicht mehr an den staatlichen Externenprüfungen teilnehmen. Mit der staatlichen Anerkennung erhält der Träger das Recht, wie eine staatliche Schule Prüfungen abzunehmen und Abschlüsse zu ergeben.

Erforderliche Unterlagen

-       Antragsformular (siehe unter unter Links "Ersatzschulen-Anerkennung"

Voraussetzungen

Sie stellen als Schulträger einen Antrag bei der Behörde für Schule und Berufsbildung, dass Ihrer Ersatzschule die staatliche Anerkennung verliehen wird.
 
Die staatliche Anerkennung wird ausgesprochen, wenn die zuständige Schulaufsicht zu einer positiven Gesamtbetrachtung des bisherigen Schulbetriebs kommt. Die Anforderungen, die an die Genehmigung einer Ersatzschule gestellt werden, müssen dauerhaft erfüllt sein. Dies bedeutet: Die Ersatzschule muss sich im Hinblick auf
 
  • das Erreichen staatlicher Abschlüsse
 
  • die Lehrkräftequalifikation,
 
  • die sachliche und räumliche Ausstattung
 
als gleichwertig zu einer entsprechenden staatlichen Schule darstellen.
 

Kosten

Das Verfahren auf Verleihung der staatlichen Anerkennung ist gebührenpflichtig.
 
Der Gebührenrahmen liegt derzeit (Stand Juli 2024) zwischen 1449 € und 2957 €.
 
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bearbeitungsaufwand im Einzelfall.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung mit dem unter Links "Ersatzschulen-Anerkennung" 
eingestellten Antragsformular.
 
Der Antrag kann elektronisch oder in Papierform bei der dort genannten Stelle eingereicht werden.
 
Die Behörde für Schule und Berufsbildung entscheidet über die Anerkennung durch schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis sechs Monate. Sie ist auch abhängig von der Qualität und Vollständigkeit des Antrags sowie der Mitwirkung des Schulträgers bei ggf. erforderlichen Nachfragen und Nachforderungen.

Frist

Eine staatliche Anerkennung wird grundsätzlich mit Wirkung zum Beginn eines Schuljahres verliehen.

Der vollständige Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule ist spätestens sechs Monate vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres einzureichen.

Da das Schuljahr zum 1. August beginnt, muss der vollständige Antrag also bis zum 1. Februar des betreffenden Jahres eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Behörde für Schule und Berufsbildung

Kurztext

  • staatliche Anerkennung einer genehmigten Ersatzschule
  • verleiht dem Schulträger das Recht, wie eine staatliche Schule selbst Prüfungen abzunehmen und staatliche Schulabschlüsse zu verleihen
  • Voraussetzungen:
    • der bisherige Schulbetrieb ist beanstandungsfrei
    • die Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb einer Ersatzschulen sind eingehalten
    • in der Regel haben bereits drei Jahrgänge von Schülerinnen und Schülern erfolgreich an den staatlichen Externenprüfungen teilgenommen und staatliche Abschlüsse erworben
  • zuständig: Behörde für Schule und Berufsbildung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal