Ersatzschule Anerkennung
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Fachlich freigegeben am
29.07.2024
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Als Träger einer genehmigten Ersatzschule können Sie die staatliche Anerkennung beantragen, um wie eine staatliche Schule Prüfungen abzunehmen und Abschlüsse zu vergeben.
Wenn Sie eine genehmigte Ersatzschule betreiben, können Sie die staatliche Anerkennung Ihrer Schule beantragen. Die Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule müssen dann nicht mehr an den staatlichen Externenprüfungen teilnehmen. Mit der staatlichen Anerkennung erhält der Träger das Recht, wie eine staatliche Schule Prüfungen abzunehmen und Abschlüsse zu ergeben.
Sie stellen als Schulträger einen Antrag bei der Behörde für Schule und Berufsbildung, dass Ihrer Ersatzschule die staatliche Anerkennung verliehen wird.
Die staatliche Anerkennung wird ausgesprochen, wenn die zuständige Schulaufsicht zu einer positiven Gesamtbetrachtung des bisherigen Schulbetriebs kommt. Die Anforderungen, die an die Genehmigung einer Ersatzschule gestellt werden, müssen dauerhaft erfüllt sein. Dies bedeutet: Die Ersatzschule muss sich im Hinblick auf
als gleichwertig zu einer entsprechenden staatlichen Schule darstellen.
Die staatliche Anerkennung wird ausgesprochen, wenn die zuständige Schulaufsicht zu einer positiven Gesamtbetrachtung des bisherigen Schulbetriebs kommt. Die Anforderungen, die an die Genehmigung einer Ersatzschule gestellt werden, müssen dauerhaft erfüllt sein. Dies bedeutet: Die Ersatzschule muss sich im Hinblick auf
- das Erreichen staatlicher Abschlüsse
- die Lehrkräftequalifikation,
- die sachliche und räumliche Ausstattung
als gleichwertig zu einer entsprechenden staatlichen Schule darstellen.
Das Verfahren auf Verleihung der staatlichen Anerkennung ist gebührenpflichtig.
Der Gebührenrahmen liegt derzeit (Stand Juli 2024) zwischen 1449 € und 2957 €.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bearbeitungsaufwand im Einzelfall.
Der Gebührenrahmen liegt derzeit (Stand Juli 2024) zwischen 1449 € und 2957 €.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bearbeitungsaufwand im Einzelfall.
Sie stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung mit dem unter Links "Ersatzschulen-Anerkennung"
eingestellten Antragsformular.
Der Antrag kann elektronisch oder in Papierform bei der dort genannten Stelle eingereicht werden.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung entscheidet über die Anerkennung durch schriftlichen Bescheid.
eingestellten Antragsformular.
Der Antrag kann elektronisch oder in Papierform bei der dort genannten Stelle eingereicht werden.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung entscheidet über die Anerkennung durch schriftlichen Bescheid.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis sechs Monate. Sie ist auch abhängig von der Qualität und Vollständigkeit des Antrags sowie der Mitwirkung des Schulträgers bei ggf. erforderlichen Nachfragen und Nachforderungen.
Eine staatliche Anerkennung wird grundsätzlich mit Wirkung zum Beginn eines Schuljahres verliehen.
Der vollständige Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule ist spätestens sechs Monate vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres einzureichen.
Da das Schuljahr zum 1. August beginnt, muss der vollständige Antrag also bis zum 1. Februar des betreffenden Jahres eingereicht werden.
Der vollständige Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule ist spätestens sechs Monate vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres einzureichen.
Da das Schuljahr zum 1. August beginnt, muss der vollständige Antrag also bis zum 1. Februar des betreffenden Jahres eingereicht werden.
- staatliche Anerkennung einer genehmigten Ersatzschule
- verleiht dem Schulträger das Recht, wie eine staatliche Schule selbst Prüfungen abzunehmen und staatliche Schulabschlüsse zu verleihen
- Voraussetzungen:
- der bisherige Schulbetrieb ist beanstandungsfrei
- die Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb einer Ersatzschulen sind eingehalten
- in der Regel haben bereits drei Jahrgänge von Schülerinnen und Schülern erfolgreich an den staatlichen Externenprüfungen teilgenommen und staatliche Abschlüsse erworben
- zuständig: Behörde für Schule und Berufsbildung