Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
Inhalt
Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländischen Kindes
Begriffe im Kontext
Ausländische Adoption mit starker Wirkung (Synonym), Ausländische Adoption umwandeln (Synonym), Ausländisches Kind adoptieren mit allen Rechten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.09.2024
Fachlich freigegeben durch
Wiese, Birgit
Auf Antrag kann das Familiengericht eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption in eine sogenannte starke Adoption umwandeln.
Haben Sie im Ausland ein Kind adoptiert?
Sollte diese Adoption nur schwache Wirkungen haben, können Sie diese in Deutschland in eine Adoption mit starken Wirkungen umwandeln lassen.
Viele Staaten kennen nur die Adoption mit schwacher Wirkung.
Das bedeutet, dass keine vollständige rechtliche Eingliederung des Adoptivkindes in die Adoptivfamilie vollzogen wird und die rechtlichen Bindungen zur Herkunftsfamilie nicht vollständig abgebrochen werden.
Außerdem erhält das Adoptivkind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutsche oder Deutscher ist.
Sollte diese Adoption nur schwache Wirkungen haben, können Sie diese in Deutschland in eine Adoption mit starken Wirkungen umwandeln lassen.
Viele Staaten kennen nur die Adoption mit schwacher Wirkung.
Das bedeutet, dass keine vollständige rechtliche Eingliederung des Adoptivkindes in die Adoptivfamilie vollzogen wird und die rechtlichen Bindungen zur Herkunftsfamilie nicht vollständig abgebrochen werden.
Außerdem erhält das Adoptivkind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutsche oder Deutscher ist.
- notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
- ausländische Adoptionsurkunde.
- die Zustimmungserklärungen der leiblichen Eltern in der Regel in notarieller Form
- Sozialbericht des ausländischen Jugendamtes
- In der Regel wird die zuständige Stelle noch weitere Unterlagen zu den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten anfordern. Legen Sie diese fristgerecht vor.
- durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
- Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.
Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn
Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn
- dies dem Wohl des Kindes dient,
- die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das Eltern-Kind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
- überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen.
Sie müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung bei dem zuständigen Amtsgericht einreichen.
Das Gericht prüft den Antrag und beteiligt während des Verfahrens
Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn
Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes. Außerdem erhält es, wenn es im Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau deutsche Staatsangehörige sind.
Das Gericht prüft den Antrag und beteiligt während des Verfahrens
- die eingeschaltete Adoptionsvermittlungsstelle
- das örtlich zuständige Jugendamt
- die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts
Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn
- dies dem Wohl des Kindes dient
- die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das Eltern-Kind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
- überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen
Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes. Außerdem erhält es, wenn es im Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau deutsche Staatsangehörige sind.
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
- Amtsgerichte Hamburg
- Amtsgerichte, Familiengericht
- Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA)
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen des Bundesamts für Justiz
- Bundesweite Notarsuche
- Adoption Hamburg
- Infoseite Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle
- Infomaterial: Die neuen Herkunftseltern: Samenspender, Eizellspenderinnen, Leihmütter
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Die Ablehnung des Antrags ist mit der Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG anfechtbar.
- Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländischen Kindes
- Adoption eines Kindes im Ausland
- Umwandlung von einer schwachen in eine starke Adoption
- Erforderliche Unterlagen:
- notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
- ausländische Adoptionsurkunde
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service