Vergütung für den Vormund Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Geld für Vormundschaft (Synonym), Lohn für Vormund (Synonym), Gehalt Vormund (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.09.2024
Fachlich freigegeben durch
Wiese, Birgit
Wenn Sie eine Vormundschaft beruflich führen, können Sie dafür eine Vergütung verlangen. Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Vergütung beträgt für jede Stunde 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz
- auf 29,50 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
- auf 39 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.
- Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich ersetzt.
Bei beruflich geführten Vormundschaften kann eine Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz geltend gemacht werden.
Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften kann eine Aufwandspauschale oder Ersatz zur Führung der Vormundschaft erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften kann eine Aufwandspauschale oder Ersatz zur Führung der Vormundschaft erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
- Beantragen Sie die Vergütung für die von Ihnen geführte Vormundschaft, bei dem zuständigen Familiengericht.
- Legen Sie die erforderlichen Belege bei.
- Begründen Sie gegebenenfalls, warum eine höhere Vergütung in diesem Fall gerechtfertigt ist.
- Das Familiengericht prüft Ihren Antrag.
- Es fordert Unterlagen bei Bedarf nach.
- Sie erhalten die Bewilligung Ihrer Vergütung.
- Ihre Vergütung wird Ihnen ausgezahlt.
Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale (für ehrenamtlichen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 6 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend gemacht wird.
Der Anspruch auf Vergütung (für den berufsmäßigen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird.
Der Anspruch auf Vergütung (für den berufsmäßigen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird.
Vormundschaft grundsätzlich unentgeltlich und ehrenamtlich geführt
- kein Anspruch auf Vergütung, aber Ersatz der Auslagen
- Familiengerichtgericht kann in Ausnahmefällen eine angemessene Vergütung bewilligen: bei schwierigen Fällen und, wenn Mündel vermögend ist.
- Berufsmäßige Vormundschaft mit Vergütung nach Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.
- wenn der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder
- für die Führung mindestens 20 Wochenstunden erforderlich sind
- Wenn Mündel mittellos Vergütung sowie Vorschuss oder Ersatz der Aufwendungen aus der Staatskasse
- Vergütung beträgt 23 Euro pro Stunde.
- Wenn besondere Kenntnisse vorhanden:
- 29,50 Euro bei abgeschlossener Lehre oder vergleichbarer abgeschlossener Ausbildung
- 39 Euro bei abgeschlossener Ausbildung an Hochschule oder durch vergleichbare abgeschlossene Ausbildung
- Umsatzsteuer wird zusätzlich ersetzt
- ausnahmsweise höherer Stundensatz, wenn besondere Schwierigkeit der Vormundschaft und Mündel nicht mittellos
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service